Zwangsurlaub?
Eine unserer Mitarbeiterinnen, hatte 1 Woche Urlaub, in Ihrem Urlaub hat sie durch eine Arbeitskollegin erfahren, das sie danach noch eine Woche Urlaub hat. Darauf hin wurde sie stutzig, fragte bei Ihrem direkten Vorgesetzten (Abteilungsleiter) nach, der bestätigte Ihr das es schon so in Ordnung sei, da er eine Woche aus einem anderen Monat verschieben musste. in der zweiten Woche rief die Kollegin nochmals ihre Arbeitskollegin an um zu fragen wie sie die kommende Woche arbeitet. Worauf hin die Kollegin Ihr mitteilte, das sie noch eine Woche Urlaub hat. Jetzt kam Ihr das ganze spanisch vor, da sie nicht verstand wo der ganz Urlaub herkommt. Darauf hin wendet sie sich erneut an den Abteilungsleiter, dieser war etwas kurz angehalten und meine das passt schon so. Trotz dieser Antwort, fragte die Kollegin auch noch im Sekretariat nach, gab ihre Bedenken bekannt und meinet sie würde auch in die Arbeit kommen, sollte das ein Fehler bei der Planung sein. Aber auch hier, wurde nicht auf Ihre Einwände, das sie zu viel Urlaub bekommt eingegangen. Jetzt bekam die Kollegin Ihre Stunden Abrechnung und stellte fest das sie über 20 Minusstunden hat. auf Nachfrage wurde Ihr gesagt, das sei der Urlaub den sie Zuviel genommen hat. Sie müsse die Zeit jetzt nacharbeiten. Unserer Frage, ist die Kollegin jetzt verpflichtet die Fehlzeit nach zu arbeiten?
Community-Antworten (5)
04.09.2017 um 15:01 Uhr
Was davon ist denn belegbar ?
04.09.2017 um 15:23 Uhr
Wie belegbar? Es ist belegbar, das die Kollegin für den in Frage kommenden Zeitraum keinen Urlaubsantrag gestellt hat. Es ist bekannt, das sie Ihren Abteilungsleiter mehrfach darauf hingewiesen hat, das der Urlaub nicht stimmen kann, zwei Ihrer Kolleginnen, die den Abteilungsleiter auch darauf angesprochen haben, haben die selbe Auskunft bekommen, das alles seine Richtigkeit hat.
04.09.2017 um 18:10 Uhr
Sachen gibts. Wurde denn schon mit dem Abteilungsleiter gesprochen oder von wem ist die Aussage das sie Nacharbeiten muss?
04.09.2017 um 19:54 Uhr
Die Aussage kam direkt vom GL.
04.09.2017 um 20:24 Uhr
Es ist bekannt, das sie Ihren Abteilungsleiter mehrfach darauf hingewiesen hat, das der Urlaub nicht stimmen kann Wem ist das außer dem Abteilungsleiter und der Kollegin bekannt?
zwei Ihrer Kolleginnen, die den Abteilungsleiter auch darauf angesprochen haben, haben die selbe Auskunft bekommen, das alles seine Richtigkeit hat. Dann bittet man doch diese Kolleginnen, mit zur GL zu kommen, um das zu bestätigen! Und mit dem Abteilungsleiter spricht man vielleicht auch nochmal. Und wenn die Kollegin Mitglied in der Gewerkschaft ist, oder eine Rechtsschutzversicherung hat, geht man, wenn alles davor keinen Erfolg hat, dort hin.
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