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Frage zum Zwangsurlaub

Z
Zwangsurlaub
Jan 2018 bearbeitet

Bin neu hier und habe ein Problem:

Darf mein Chef vorsetzlich Arbeit zurückbehalten oder verschieben und unsere Abteilung für zwei Wochen Zwangsurlaub dichtmachen? Er ist doch verpflichtet uns Arbeit zugeben Wir wollen keinen Zwangsurlaub machen!

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Community-Antworten (4)

B
BRMler

28.09.2012 um 14:09 Uhr

Betriebsferien könnte er ggf anordnen, müsste aber BR beteiligen da der hier in der Mitbestimmung ist. Also OHNE BR nicht.

Ggf könnte der AG auch Kurzarbeit bei der AfA beantragen. Aber auch hier nur mit Zustimmung BR

Der AG gerät hier in Annahmeverzug laut § 615 BGB. Bedeutet er muss bezahlen auch wenn keine Arbeit erbracht wird. Bedingt aber, dass der AN nachweislich seine Arbeitkraft lt. ArbV anbietet. Also in die Firma geht und sagt hier bin Ich. Ich möchte lt ArbV arbeiten

K
Kölner

29.09.2012 um 01:09 Uhr

@BRMler Wo steht, dass hier ein BR vorhanden ist?

W
Watschenbaum

29.09.2012 um 02:31 Uhr

Mann, Kölner

musst du dich immer (öfter) unter Wert verkaufen?

hast du doch eigentlich gar nicht nötig, solche Antworten zu posten ?

freundschaftlicher Hinweis ;-)

N
Nubbel

29.09.2012 um 02:57 Uhr

um es mit mariannes worten zu sagen: wenn es einen br gäbe, würde sich diese frage nicht stellen. denn wenn es einen gäbe, wüsste dieser was zu tun ist.

kölners einwurf ist ergo mehr als scharsinnig!

watschenbaum, dein statement zeigt allerdings, dass du nicht in der lage bist, wahrhafte werte zu begreifen.

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