Erstellt am 18.05.2005 um 08:32 Uhr von Hans
Hallo mipic72
diese Sache fällt unter der Mitbestimmung des BR. Schaue dir mal im Däubler dem §87 Abs. 1 Nr. 5 an. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Erstellt am 18.05.2005 um 15:02 Uhr von Biggy
Hallo
falls ihr einen Betriebsrat habt, soll der sich unbedingt einschalten.Am besten der Betriebsrat macht eine Betriebsvereinbarung in der genau mit dem AG vereinbahrt ist wie die AN ihren Urlaub nehmen müssen.
Einen Vorschlag wie wir unseren Urlaub vereinbahren wollen.
2/3 des Urlaubs muss am Anfang des Jahres verplant werden in Absprache mit dem AG in einer Urlaubsliste. Der Resturlaub also 1/3 steht jedem AN das restliche Jahr zur freien Verfügung kann aber auch nur in Absprache mit dem AG genommen werden.
Was aber nicht bedeutet, dass der AG dem AN vorschreiben kann wann er seinen Urlaub zu nehmen hat.
Es steht natürlich jedem AN frei wenn er das so will seinen Urlaub auch schon am Anfang des Jahres ganz zu verplanen.
Nicht vergessen Urlaub muss erst schriftlich genehmigt sein, bevor man Anspruch erheben kann dass man ihn auch bekommt.
Gruß Biggy
Erstellt am 19.05.2005 um 11:58 Uhr von br
Kurz ein Hinweis von mir, bei uns im Verien wird Anfang des Jahres eine Urlaubsliste aufgetsellt, wonach ein Urlaubsplan erstellt wird. Der Urlaubsplan ist lt. § 87 Betr.VG mitbestimmungspflichtig.
Gruß Brigitte
Erstellt am 19.05.2005 um 11:59 Uhr von br
Kurz ein Hinweis von mir, bei uns im Verien wird Anfang des Jahres eine Urlaubsliste aufgetsellt, wonach ein Urlaubsplan erstellt wird. Der Urlaubsplan ist lt. § 87 Betr.VG mitbestimmungspflichtig.
Gruß Brigitte