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Zwangsurlaub

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mipic72
Jan 2018 bearbeitet

Servus, in unserem Betrieb wird eine Urlaubsplanung am Anfang des Jahres verlangt. Der AG wüscht, das im ersten Halbjahr die Hälfte des Jahresurlaubes genommen werden muß. Deshalb schickt der AG die Arbeitnehmer in den "Zwangsurlaub" dem keiner unserer AN wünscht, da ihre jeweilgen Partner oder Kinder zu diesen Zeitpunkten nicht frei bekommen.

Kann ein AG dies tun ? Ist das Rechtens ?

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Community-Antworten (4)

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hans

18.05.2005 um 10:32 Uhr

Hallo mipic72

diese Sache fällt unter der Mitbestimmung des BR. Schaue dir mal im Däubler dem §87 Abs. 1 Nr. 5 an. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

B
Biggy

18.05.2005 um 17:02 Uhr

Hallo falls ihr einen Betriebsrat habt, soll der sich unbedingt einschalten.Am besten der Betriebsrat macht eine Betriebsvereinbarung in der genau mit dem AG vereinbahrt ist wie die AN ihren Urlaub nehmen müssen. Einen Vorschlag wie wir unseren Urlaub vereinbahren wollen. 2/3 des Urlaubs muss am Anfang des Jahres verplant werden in Absprache mit dem AG in einer Urlaubsliste. Der Resturlaub also 1/3 steht jedem AN das restliche Jahr zur freien Verfügung kann aber auch nur in Absprache mit dem AG genommen werden. Was aber nicht bedeutet, dass der AG dem AN vorschreiben kann wann er seinen Urlaub zu nehmen hat. Es steht natürlich jedem AN frei wenn er das so will seinen Urlaub auch schon am Anfang des Jahres ganz zu verplanen. Nicht vergessen Urlaub muss erst schriftlich genehmigt sein, bevor man Anspruch erheben kann dass man ihn auch bekommt. Gruß Biggy

B
BR

19.05.2005 um 13:58 Uhr

Kurz ein Hinweis von mir, bei uns im Verien wird Anfang des Jahres eine Urlaubsliste aufgetsellt, wonach ein Urlaubsplan erstellt wird. Der Urlaubsplan ist lt. § 87 Betr.VG mitbestimmungspflichtig. Gruß Brigitte

B
BR

19.05.2005 um 13:59 Uhr

Kurz ein Hinweis von mir, bei uns im Verien wird Anfang des Jahres eine Urlaubsliste aufgetsellt, wonach ein Urlaubsplan erstellt wird. Der Urlaubsplan ist lt. § 87 Betr.VG mitbestimmungspflichtig. Gruß Brigitte

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