W.A.F. LogoSeminare

Pausenraum frei von Arbeitsbelangen

G
Gernmalwissen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann mir jemand behilflich sein beim finden von Rechtsvorschriften über die Ausstattung von Pausenräumen ,was die Freiheit von betrieblichen Belangen angeht. Ich meine damit , das keine Anweisungen, Fleyer, Tafeln und Borde( Statistische Aushänge über Leistungkennzahlen usw.) in den Pausenräumen aushängen dürfen. Ich glaube schon mal irgendwo gelesen zu haben, das so etwas nichts in den Pausen- räumen zu suchen hat. Aber leider kann ich nur mit Gesetzestexten argumentieren, die mir in diesem Fall leider fehlen.

61206

Community-Antworten (6)

C
celestro

01.09.2017 um 13:48 Uhr

habe ich (außer als Empfehlung) noch nie von gehört (also von "darf nicht").

T
titapropper

01.09.2017 um 14:29 Uhr

Warum sollte man es nicht dürfen? Wäre mir neu.

O
outofmemory

01.09.2017 um 16:25 Uhr

Die Arbeitsstättenverordnung gibt euren Wunsch nicht her. siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html und ergänzend http://industrie.de/management/arbeitswelt-im-wandel/

K
kratzbuerste

01.09.2017 um 17:44 Uhr

Immerhin steht in der ASR A4.2: "Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf;jsessionid=14BA375ACB8158E3B6EB6FAFC4C7876F.s2t2?__blob=publicationFile&v=3

L
Laffo

01.09.2017 um 23:34 Uhr

Hallo und gutn Abend! Die Seminarempfehlung sagt eigentlich schon alles! MB nach § 87 1 Pkt.1 & 8....

M
Moore

06.09.2017 um 12:30 Uhr

Ich empfehle hier den BR ins Boot zu holen. Ich selbst sehe hier Handlungsmöglichkeit nach BetrVG §§ 87.1.1 und 87.1.8 in Verbindung mit 80.1.1; 80.1.2. Beste Grüße Moore

Ihre Antwort