Erstellt am 04.11.2019 um 15:39 Uhr von celestro
habt Ihr einen BR? Ich reinige meine benutzten Teller / Tassen etc. immer selbst. Deshalb weigere ich mich auch konsequent, die Spülmaschine etc. ein / auszuräumen.
Erstellt am 04.11.2019 um 15:43 Uhr von eagle91
Ja, wir haben einen BR. Das Thema wurde angeblich auch beim BR besprochen und dieser hat dieser Regelung zugestimmt. Trotz alledem würde ich gerne wissen, ob es eine Rechtliche Grundlage dafür gibt.
Erstellt am 04.11.2019 um 15:49 Uhr von Pjöööng
Man wird Dich wohl nicht dazu zwingen können, den Dreck von anderen wegzumachen. Den eigenen Dreck weg zu machen sollte aber eigentlich für alle eine Selbstverständlichkeit sein.
Einzig sinnvolle Regelung meines Erachtens: Jeder räumt seinen Dreck selber in die Spülmaschine. Diese wird abends vom Reinigungspersonal angestellt. morgens räumt spätestens der/diejenige aus der/die die Spülmaschine als erstes benötigt.
Auch erscheint mir ein Pausenraum mit einer Spülmaschine für Eure Betriebsgröße zu wenig.
Ich reinige mein Geschirr auch selber, trotzdem habe ich kein Problem damit morgens beim Ausräumen der Spülmaschine zu helfen während ich auf mein Teewasser warte.
Erstellt am 04.11.2019 um 16:12 Uhr von eagle91
Hallo Pjöööng,
gemessen an der Anzahl des Geschirrs könnte es knapp mit 1 Spülmaschine klappen, 90% darin zu verstauen.
Die Regelung, das jeder selber verantwortlich ist, ist natürlich am sinnvollsten und eigentlich selbstverständlich. Dies scheint aber in der Vergangenheit einfach untergegangen zu sein, da man sich auf andere, die für den Putzdienst eingeteilt wurden, verlassen hat und kein Gespür mehr für Ordnung und Sauberkeit hat.
Meiner Meinung nach ist es keine angemessen Lösung, Kollegen dazu zu zwingen, den Dreck und Müll anderer Kollegen zu entfernen. 1 Person baut Mist, die ganze Gruppe wird bestraft. Das mag beim Militär funktionieren und auf lange Sicht zusammenhalt fördern, jedoch ist dieses Vorgehen im Einzelhandel nicht benutzbar, zumal man natürlich niemals sieht, wer da gerade nicht sein Geschirr säubert oder einräumt.
Aber wie gesagt, ich würde mich freuen, wenn jemand eine Rechtliche Grundlage parat hätte, um im Falle eines Gesprächs starke Argumente zu haben. Eine Lösung, die vorgeschlagen wurde, war die Entfernung jeglichen Geschirrs und Bestecks aus dem Pausenraum. So umgeht man die starke Verunreinigung.
Erstellt am 04.11.2019 um 16:19 Uhr von celestro
"Eine Lösung, die vorgeschlagen wurde, war die Entfernung jeglichen Geschirrs und Bestecks aus dem Pausenraum. So umgeht man die starke Verunreinigung."
Dann bringt jeder sein Zeug von zu Hause mit und reinigt es auch selbst. Finde ich gut!
Erstellt am 04.11.2019 um 16:20 Uhr von Pjöööng
Schau mal hier:
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/06/20/muss-man-als-arbeitnehmer-putzen/
oder hier:
https://www.t-online.de/finanzen/jobs/id_47697340/arbeitsrecht-arbeitgeber-darf-team-nicht-zum-putzen-verdonnern.html
oder, noch ausführlicher, hier:
www.google.de
Erstellt am 04.11.2019 um 16:26 Uhr von eagle91
Ja, die links habe ich auch alle gesehen und gelesen. Ja, ich kann google benutzen. Leider sind alle diese Beiträge auf Büroarbeit bezogen. Andere Beiträge, aus anderen Berufsfeldern, beziehen sich auf die Reinigung von Toiletten, was nicht rechtens ist.
Erstellt am 04.11.2019 um 16:48 Uhr von Pjöööng
Aus Sätzen wie z.B. "Der Anwaltauskunft zufolge darf der Arbeitgeber zwar auch eigenes Personal mit Reinigungsarbeiten beauftragen. Dabei müssten aber die Eingruppierung und Stellung der Betroffenen berücksichtigt werden. In Fällen wie diesem sei es nicht durch das Weisungsrecht gedeckt, Angestellte zum Putzen zu verdonnern." oder "Eine Bürokraft muss die für diese Tätigkeit typischen Arbeitsleistungen erbringen; das Säubern der Büroräume gehört nicht dazu." kannst Du Dir also nichts ableiten?
Du brauchst unbedingt einen Beitrag der klärt ob ein "retail assisstant" die "Kaffeeküche" putzen muss?
Erstellt am 04.11.2019 um 17:01 Uhr von eagle91
Ableiten kann ich natürlich so einiges. Ob die Rechtslage ebenfalls so aussieht, ist widerum eine andere Sache. Gehe ich rein von den oben genannten Bsp. aus, ist die Sache natürlich eindeutig. Wie sieht die Sache aber aus, wenn der AG diese Reinigungsaktion als Arbeitsanweisung versucht zu verkaufen? Arbeitsverweigerung zieht natürlich Konsequenzen nach sich, aber ist es denn möglich so eine Arbeitsanweisung rechtlich zu geben? Von den Bsp. ausgehend nicht, von der Rechtslage her? Deshalb habe ich mich an dieses Forum gewandt.
Erstellt am 04.11.2019 um 17:33 Uhr von celestro
der AG (oder Abteilungsleiter etc.) kann nicht plötzlich eine Arbeitsanweisung für Dinge geben, die er nicht anweisen darf. Wenn es um das Staubwischen des eigenen Computerarbeitsplatzes geht, wäre das noch eine Sache. Aber hier ist ja davon die Rede, das man Geschirr anderer wegräumen etc. soll. Dass das nicht "anweisbar" ist, sollte man sich aus den Links von Pjöööng durchaus ableiten lassen.
Erstellt am 04.11.2019 um 18:19 Uhr von stehipp
Nichts für ungut eagle, das ist hier keine juristische Plattform.
Wenn du dir also 100% sicher sein willst, dann musst du wohl einen Rechtsanwalt fragen, ich hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht.
Einige Kommentare haben dir hier schon eine Tendenz genannt, dass es wohl eher nicht rechtens ist, aber definitiv wird man das nur in deinem speziellen Einzelfall klären können.
Und dann musst du dir natürlich auch im Vorfeld überlegen, ob du gewillt bist, deinem Arbeitgeber die Stirn zu bieten und im Zweifelsfall vor Gericht zu verklagen, mit allen Konsequenzen die damit einhergehen. Und Konsequenzen hat so was immer, auch wenn du vor Gericht Recht bekommst.
Fragt doch mal euren BR ob er wirklich zugestimmt hat und wenn ja wieso. Das Wort angeblich hat für mich immer ein, "könnte sein, oder auch nicht".
Dann sollte euer BR regelmäßig Betriebsversammlungen abhalten. Das wäre für mich definitiv ein Thema für eine solche Versammlung.
Erstellt am 04.11.2019 um 18:55 Uhr von eagle91
Vielen Dank euch allen. Ich werde mich mit meinen Kollegen und dem BR austauschen.