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Pausenraum reinigen als Retail Assisstant

E
eagle91
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Reinigung des Pausenraums.

Zuvor kleine Information zum Betrieb ( 280 Angestellte, 1 Pausenraum inklusive 2 Mikrowellen, 1 Spülmaschine, 1 Spül - und 1 Waschbecken, 2 Kühlschränke)

Unser Pausenraum, insbesondere das benutzte Geschirr, sind wirklich sehr unsauber und werden von den Mitarbeitern nur abgestellt, weder selber gereinigt nach der Benutzung noch in die Spülmaschine gestellt. Ich selber benutze die Einrichtungen im Pausenraum nicht, ausser die Sitzmöglichkeiten. Nun wurde ein Plan erstellt, in dem jeden Tag 1 Abteilung eingetragen ist, die Morgens und Abends das Chaos beseitigen, bzw. das Geschirr reinigen soll. Als kleine Anmerkung, es gibt natürlich ein Reinigungsteam im Unternehmen, eine Fremdfirma die vor und während des laufenden Betriebes alles Reinigt, inklusive des wischens des Bodens und der Tische im Pausenraum.

Viele der Mitarbeiter beschweren sich nun, da sie den Pausenraum entweder nie, oder nur die Sitzmöglichkeit benutzen, und trotzdem gezwungen werden, den Dreck und Essensreste anderer zu entfernen. Uns wurde mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, sollte sich jemand weigern den Pausenraum zu reinigen.

Meine Frage ist nun: Darf ich als Retail Assissant, oder auch Verkäufer, dazu gezwungen werden, den Pausenraum zu reinigen und drohen mir bei Verweigerung Arbeitsrechtliche Konsequenzen ? Im AV steht natürlich, dass man auch ähnliche Aufgaben eingesetzt werden kann. Soweit ich weiss bezieht sich dass aber nur auf die im AV beschriebene Stelle, so also den Retail Assissant. Verkauf und das Reinigen von Pausenräumen sind dann doch sehr unterschiedliche Arbeitsvorgänge.

Vielen Dank

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Community-Antworten (12)

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celestro

04.11.2019 um 16:39 Uhr

habt Ihr einen BR? Ich reinige meine benutzten Teller / Tassen etc. immer selbst. Deshalb weigere ich mich auch konsequent, die Spülmaschine etc. ein / auszuräumen.

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eagle91

04.11.2019 um 16:43 Uhr

Ja, wir haben einen BR. Das Thema wurde angeblich auch beim BR besprochen und dieser hat dieser Regelung zugestimmt. Trotz alledem würde ich gerne wissen, ob es eine Rechtliche Grundlage dafür gibt.

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Pjöööng

04.11.2019 um 16:49 Uhr

Man wird Dich wohl nicht dazu zwingen können, den Dreck von anderen wegzumachen. Den eigenen Dreck weg zu machen sollte aber eigentlich für alle eine Selbstverständlichkeit sein.

Einzig sinnvolle Regelung meines Erachtens: Jeder räumt seinen Dreck selber in die Spülmaschine. Diese wird abends vom Reinigungspersonal angestellt. morgens räumt spätestens der/diejenige aus der/die die Spülmaschine als erstes benötigt.

Auch erscheint mir ein Pausenraum mit einer Spülmaschine für Eure Betriebsgröße zu wenig.

Ich reinige mein Geschirr auch selber, trotzdem habe ich kein Problem damit morgens beim Ausräumen der Spülmaschine zu helfen während ich auf mein Teewasser warte.

E
eagle91

04.11.2019 um 17:12 Uhr

Hallo Pjöööng,

gemessen an der Anzahl des Geschirrs könnte es knapp mit 1 Spülmaschine klappen, 90% darin zu verstauen.

Die Regelung, das jeder selber verantwortlich ist, ist natürlich am sinnvollsten und eigentlich selbstverständlich. Dies scheint aber in der Vergangenheit einfach untergegangen zu sein, da man sich auf andere, die für den Putzdienst eingeteilt wurden, verlassen hat und kein Gespür mehr für Ordnung und Sauberkeit hat.

Meiner Meinung nach ist es keine angemessen Lösung, Kollegen dazu zu zwingen, den Dreck und Müll anderer Kollegen zu entfernen. 1 Person baut Mist, die ganze Gruppe wird bestraft. Das mag beim Militär funktionieren und auf lange Sicht zusammenhalt fördern, jedoch ist dieses Vorgehen im Einzelhandel nicht benutzbar, zumal man natürlich niemals sieht, wer da gerade nicht sein Geschirr säubert oder einräumt.

Aber wie gesagt, ich würde mich freuen, wenn jemand eine Rechtliche Grundlage parat hätte, um im Falle eines Gesprächs starke Argumente zu haben. Eine Lösung, die vorgeschlagen wurde, war die Entfernung jeglichen Geschirrs und Bestecks aus dem Pausenraum. So umgeht man die starke Verunreinigung.

C
celestro

04.11.2019 um 17:19 Uhr

"Eine Lösung, die vorgeschlagen wurde, war die Entfernung jeglichen Geschirrs und Bestecks aus dem Pausenraum. So umgeht man die starke Verunreinigung."

Dann bringt jeder sein Zeug von zu Hause mit und reinigt es auch selbst. Finde ich gut!

E
eagle91

04.11.2019 um 17:26 Uhr

Ja, die links habe ich auch alle gesehen und gelesen. Ja, ich kann google benutzen. Leider sind alle diese Beiträge auf Büroarbeit bezogen. Andere Beiträge, aus anderen Berufsfeldern, beziehen sich auf die Reinigung von Toiletten, was nicht rechtens ist.

P
Pjöööng

04.11.2019 um 17:48 Uhr

Aus Sätzen wie z.B. "Der Anwaltauskunft zufolge darf der Arbeitgeber zwar auch eigenes Personal mit Reinigungsarbeiten beauftragen. Dabei müssten aber die Eingruppierung und Stellung der Betroffenen berücksichtigt werden. In Fällen wie diesem sei es nicht durch das Weisungsrecht gedeckt, Angestellte zum Putzen zu verdonnern." oder "Eine Bürokraft muss die für diese Tätigkeit typischen Arbeitsleistungen erbringen; das Säubern der Büroräume gehört nicht dazu." kannst Du Dir also nichts ableiten?

Du brauchst unbedingt einen Beitrag der klärt ob ein "retail assisstant" die "Kaffeeküche" putzen muss?

E
eagle91

04.11.2019 um 18:01 Uhr

Ableiten kann ich natürlich so einiges. Ob die Rechtslage ebenfalls so aussieht, ist widerum eine andere Sache. Gehe ich rein von den oben genannten Bsp. aus, ist die Sache natürlich eindeutig. Wie sieht die Sache aber aus, wenn der AG diese Reinigungsaktion als Arbeitsanweisung versucht zu verkaufen? Arbeitsverweigerung zieht natürlich Konsequenzen nach sich, aber ist es denn möglich so eine Arbeitsanweisung rechtlich zu geben? Von den Bsp. ausgehend nicht, von der Rechtslage her? Deshalb habe ich mich an dieses Forum gewandt.

C
celestro

04.11.2019 um 18:33 Uhr

der AG (oder Abteilungsleiter etc.) kann nicht plötzlich eine Arbeitsanweisung für Dinge geben, die er nicht anweisen darf. Wenn es um das Staubwischen des eigenen Computerarbeitsplatzes geht, wäre das noch eine Sache. Aber hier ist ja davon die Rede, das man Geschirr anderer wegräumen etc. soll. Dass das nicht "anweisbar" ist, sollte man sich aus den Links von Pjöööng durchaus ableiten lassen.

S
stehipp

04.11.2019 um 19:19 Uhr

Nichts für ungut eagle, das ist hier keine juristische Plattform. Wenn du dir also 100% sicher sein willst, dann musst du wohl einen Rechtsanwalt fragen, ich hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht.

Einige Kommentare haben dir hier schon eine Tendenz genannt, dass es wohl eher nicht rechtens ist, aber definitiv wird man das nur in deinem speziellen Einzelfall klären können. Und dann musst du dir natürlich auch im Vorfeld überlegen, ob du gewillt bist, deinem Arbeitgeber die Stirn zu bieten und im Zweifelsfall vor Gericht zu verklagen, mit allen Konsequenzen die damit einhergehen. Und Konsequenzen hat so was immer, auch wenn du vor Gericht Recht bekommst.

Fragt doch mal euren BR ob er wirklich zugestimmt hat und wenn ja wieso. Das Wort angeblich hat für mich immer ein, "könnte sein, oder auch nicht". Dann sollte euer BR regelmäßig Betriebsversammlungen abhalten. Das wäre für mich definitiv ein Thema für eine solche Versammlung.

E
eagle91

04.11.2019 um 19:55 Uhr

Vielen Dank euch allen. Ich werde mich mit meinen Kollegen und dem BR austauschen.

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