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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Attest Formulierung über körperliche Einschränkung

F
FrauFröhlich
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, ich leide seit über einem Jahr unter Fußschmerzen. Der Orthopäde bestätigte eine starke Deformität beider Füße - "Thrapiemöglichkeiten" wurden besprochen. Er hat mich eine Woche krankgeschrieben, da ich in diesem Zustand, meinen Urlaub 'nicht' antreten konnte. Während der Krankschreibung, bin ich Treppen runtergestürizt und habe mir den Fuß gebrochen - wegen diesen Schmerzen. Ich muss dazu sagen, dass das zum zweiten Mal passiert - davor habe ich eine üble Prellung davongetragen. Ich habe beim Treppensteigen, die aller meisten Probleme / Schmerzen - je nach Belastung. Auf der Arbeit bzw. an meinen jetzigen Standort werden alle Räumlichkeiten über Treppen erreicht und da fängt das Problem an. Der Arzt hat ein Attest ausgestellt, damit ich die Schmerz in dem er Befund und Empfehlung für den AG aussprich - siehe wie folgt:

Patientin xy befindet sich in meiner orthopädischen Behandlung

Diagnose: xy

Dauerdiagnose: xy

Beurteilung: Aufgrund anhaltender Schmerzen in beiden Füßen mit teilweise Beeinträchtigung des Gangbildes bei vorhandenen xy empfehlen wir aus orthopädischer Sicht parallel zur Benutzung von Schuheinlagen, eine Tätigkeit 'ebenerdig' auszuüben. Krankengymnastik.

Ich finde die Formulierung etwas schwierig vllt. stell ich mich auch nur an.

Reicht das für den AG aus ohne ins Detail zu gehen - ich möchte nicht dass er mir eine schlechte Zukunftsprognose anhängt.

Ich habe einen öffentlichen AG - der mehrere Standorte hat. Ich möchte an einen anderen Standort - im Grunde stellt das kein Problem dar - da ich als Springerin eingesetzt werde, nur ab jetzt eben eingeschränkt bis es mir besser geht. Ich bin als Fachkraft festangestellt und arbeite in Elternteilzeit.

Wie ist eure Einschätzung über Antworten würde ich mich freun.

Ganz liebe Grüße

18.70703

Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

31.08.2017 um 10:41 Uhr

@FrauFröhlich Ist bei dir eine Schwerbehinderung festgestellt worden?

So ein Attest kann schnell auch mal nach hinten los gehen. Wenn ein freier leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist kannst du darauf versetzt werden. Jedoch muss dein Arbeitgeber weder einen schaffen noch den bisherigen Stelleninhaber versetzen.* siehe: http://www.arbeitsrechtler-stuttgart.de/arbeitsrecht-l/leidensgerechter-arbeitsplatz/

Somit kann er dich unter umständen auch Kündigen, weil du deine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. (Hier hilft eine festgestellte Schwerbehinderung!)

Hast du auch mal mit dem Betriebsarzt gesprochen?

*Du schreibst von einem öffentlichen Arbeitgeber. Wenn ihr eine Personalvertretung, Mitarbeitervertretung und keinen Betriebsrat habt müsstest du mal in einem entsprechenden Forum gucken. Es kann da Unterschiede geben.

H
hansimglueck

31.08.2017 um 12:11 Uhr

wenn du "lange genug" krank warst, muss ja erst einmal ein BEM-Gespräch angeboten werden. Und dabei geht es erst einmal um Lösungsmöglichkeiten.

F
fertooos

17.03.2020 um 12:20 Uhr

Guten Tag!

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