Erstellt am 12.12.2012 um 07:41 Uhr von Lexipedia
@ Ramonaneu
Wie würdest du denn schwer definieren?
5 kg - 10 kg - 15 kg usw.?
Ich kenne bei uns nur Atteste, wo ein Gewicht daruf steht.
Natürlich würde der AG keine Versetzung durchführen. Ist denn ein freier anderer Arbeitsplatz vorhanden? Oder ist jemand bereit zu tauschen? Denn ist kein Arbeitsplatz frei bzw. will keiner tauschen fangen die Probleme erst an!
Erstellt am 12.12.2012 um 07:58 Uhr von mainpower
Hallo,
ggf. kann ein solches Attest dazu fünren dass man seinen Arbeitsplatz verliert. Dessen muss man sich bewußt sein.
Erstellt am 12.12.2012 um 09:26 Uhr von Kölner
@all
Die Frage war ja, inwiefern die AN das angeben muss und der AG ein solches Attest verlangen kann.
Antwort:
Der AG kann die Arbeits- und Leistungsfähigkeit jederzeit prüfen lassen (z.B. durch den Betriebsarzt). Kommt eine Kollegin mit einer solch schwammigen Erklärung eines Arztes an, so würde ich als AG auch mehr Infos verlangen wollen.
Als AN würde ich dazu aber wenige bis keine Angaben machen wollen und freundlich aber bestimmt auf die sonstige Belastbarkeit des eigenen Körpers verweisen und die Bescheinigung des Arztes als Empfehlung für den AG hinsichtlich der Belastungen am Arbeitsplatz sehen.
Je nach Lage könnte sonst das eintreten, was mainpower schrieb
Erstellt am 12.12.2012 um 09:29 Uhr von BRMetall
Die Frage ob man bestimmte Taetigkeiten ausueben kann, also ggf schwer heben sind erlaubte Fragen sofern sie mit dem Job zu tun haben und duerfen NICHT beligen werden. Im Gegenteil, wenn es in der Gesundheit Themen gibt welche gegen den angestrebten Job sprechen MUSS man sie sogar sagen. Also Job verlangt schweres heben und ein Arzt oder Gesundheit besagt dass man es nicht kann/darf. Sonst jann der AG den ArbV anfevhten.
Erstellt am 12.12.2012 um 09:30 Uhr von gironimo
Prüft doch mal so ganz allgemein, ob die zu hebenden Gewichte nicht ohnehin die zulässigen Werte überschreiten. Dann kann der BR ganz allgemein auf Abhilfe drängen und sich so vor die Kollegin stellen.
http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/arbeitsschutz/heben-tragen.pdf
mainpowers Hinweis ist ernst zu nehmen.
Erstellt am 12.12.2012 um 09:33 Uhr von Kölner
@BRMetall
Warum soll bei einer AN (die also schon beschäftigt IST) der Arbeitsvertrag wegen Änderung der Leistungsfähigkeit angefochten werden???
Erstellt am 12.12.2012 um 10:12 Uhr von BRMetall
Wenn der AN bei der Einstellung schon aus welchen Gruenden nicht in der Lage war den Job vollumfaengluch wahrzunehmen bzw es nicht durfte und getaeuscht hat. Ein solcher Fall gab es bei einem Flughafen AN. Dem war bekannt, dasd es gesundheitluche Einschraenkungen bereits bei der Einstellung gab. Als er sich dann spaeter darsuf berief hat der AG den ArbV erfolgreich angefochten.
Erstellt am 12.12.2012 um 10:13 Uhr von BRMetall
AN habe ggf auch Offenbarungspflichten und duerfen in bestimmten Faellen auch nicht luegen.
Erstellt am 12.12.2012 um 13:52 Uhr von Kölner
@BRMetall
...und jetzt die Frage an Dich: War das gefragt?