Kann AG Attest verlangen - schweres Heben ist zu vermeiden
Hallo, eine Kollegin hat einen Antrag auf Versetzung gestellt und gibt gesundheitliche Gründe an. Nun hat der Chef ein ärztliches Attest, angeblich wegen Fürsorgepflicht, von ihr gefordert. Dieses Attest hat sie heute dem AG vorgelegt. In dem Attest steht, schweres heben ist zu vermeiden. Nun meinte der Chef, dass dies so nicht ausreichen würde! Es soll im Attest stehen bis zu wieviel Kilo sie belastbar sei. Warum der AG auf ein Attest mit Nachdruck besteht ist mir völlig unklar.
- Welche Konsequenzen drohen der Kollegin wenn kein weiteres Attest vorgelegt wird?
- Muss man überhaupt über das Krankheitsbild sprechen? Ich kann doch z.B. bei einer Einstellung auch auf unzulässige Fragen lügen.
- Welchen Tip könnt ihr mir noch mitgeben um weitere Argumente zu haben? Vielen Dank für euere Unterstützung. Gruß Ramona
Community-Antworten (9)
12.12.2012 um 08:41 Uhr
@ Ramonaneu Wie würdest du denn schwer definieren? 5 kg - 10 kg - 15 kg usw.? Ich kenne bei uns nur Atteste, wo ein Gewicht daruf steht. Natürlich würde der AG keine Versetzung durchführen. Ist denn ein freier anderer Arbeitsplatz vorhanden? Oder ist jemand bereit zu tauschen? Denn ist kein Arbeitsplatz frei bzw. will keiner tauschen fangen die Probleme erst an!
12.12.2012 um 08:58 Uhr
Hallo, ggf. kann ein solches Attest dazu fünren dass man seinen Arbeitsplatz verliert. Dessen muss man sich bewußt sein.
12.12.2012 um 10:26 Uhr
@all Die Frage war ja, inwiefern die AN das angeben muss und der AG ein solches Attest verlangen kann.
Antwort: Der AG kann die Arbeits- und Leistungsfähigkeit jederzeit prüfen lassen (z.B. durch den Betriebsarzt). Kommt eine Kollegin mit einer solch schwammigen Erklärung eines Arztes an, so würde ich als AG auch mehr Infos verlangen wollen.
Als AN würde ich dazu aber wenige bis keine Angaben machen wollen und freundlich aber bestimmt auf die sonstige Belastbarkeit des eigenen Körpers verweisen und die Bescheinigung des Arztes als Empfehlung für den AG hinsichtlich der Belastungen am Arbeitsplatz sehen.
Je nach Lage könnte sonst das eintreten, was mainpower schrieb
12.12.2012 um 10:29 Uhr
Die Frage ob man bestimmte Taetigkeiten ausueben kann, also ggf schwer heben sind erlaubte Fragen sofern sie mit dem Job zu tun haben und duerfen NICHT beligen werden. Im Gegenteil, wenn es in der Gesundheit Themen gibt welche gegen den angestrebten Job sprechen MUSS man sie sogar sagen. Also Job verlangt schweres heben und ein Arzt oder Gesundheit besagt dass man es nicht kann/darf. Sonst jann der AG den ArbV anfevhten.
12.12.2012 um 10:30 Uhr
Prüft doch mal so ganz allgemein, ob die zu hebenden Gewichte nicht ohnehin die zulässigen Werte überschreiten. Dann kann der BR ganz allgemein auf Abhilfe drängen und sich so vor die Kollegin stellen.
http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/arbeitsschutz/heben-tragen.pdf
mainpowers Hinweis ist ernst zu nehmen.
12.12.2012 um 10:33 Uhr
@BRMetall Warum soll bei einer AN (die also schon beschäftigt IST) der Arbeitsvertrag wegen Änderung der Leistungsfähigkeit angefochten werden???
12.12.2012 um 11:12 Uhr
Wenn der AN bei der Einstellung schon aus welchen Gruenden nicht in der Lage war den Job vollumfaengluch wahrzunehmen bzw es nicht durfte und getaeuscht hat. Ein solcher Fall gab es bei einem Flughafen AN. Dem war bekannt, dasd es gesundheitluche Einschraenkungen bereits bei der Einstellung gab. Als er sich dann spaeter darsuf berief hat der AG den ArbV erfolgreich angefochten.
12.12.2012 um 11:13 Uhr
AN habe ggf auch Offenbarungspflichten und duerfen in bestimmten Faellen auch nicht luegen.
12.12.2012 um 14:52 Uhr
@BRMetall ...und jetzt die Frage an Dich: War das gefragt?
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