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Betriebsvereinbarung Urlaubsregelung

E
ExAssis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hätte eine Frage zur Formulierung der Urlaubsregelung in der Betriebsordnung. Da eine ältere und langzugehörige MA, die im Betriebsrat ist und die ich während ihrem Urlaub vertreten muss, dauernd im Sommer 4 Wochen Urlaub am Stück nimmt, mit der Begründung Sie mache es schon die ganzen letzten Jahre so, bin ich über die Formulierung der Urlaubsregelung in unserer Betriebsvereinbarung gestolpert. Zitat:"Als sozial vorrangige Gründe kommen Lebensalter, Familienstand, schulpflichtige Kinder und ähnliche Gesichtspunkte in Betracht......" Mich stört vor allem die Formulierung "Lebensalter". Ist diese Formulierung so zulässig? Ich finde es auch grenzwertig zu dem geltenden Gleichbehandlungs-grundsatz. Wieso soll ein 40 jähriger MA, dem 58 jährigen MA, wenn es um den Urlaub oder Urlaubsdauer geht, bevorzugt werden? Auf Anfrage bei einem Betriebsratmitglied, der dies dann in der Runde ansprach, kam die Antwort: Es bestünde kein Anlass die Formulierung zu ändern. Klar, weil genau diese Personen (in diesem Fall) davon profitieren. Danke für Eure Antworten im Voraus.

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Community-Antworten (11)

D
Dezibel

16.01.2015 um 18:08 Uhr

In drei Jahren sind wieder Wahlen ...

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nicoline

16.01.2015 um 18:20 Uhr

"Als sozial vorrangige Gründe kommen Lebensalter, Familienstand, schulpflichtige Kinder und ähnliche Gesichtspunkte in Betracht......" Wo in dieser Formulierung steckt die Betriebszugehörigkeit, die Du weiter unten anführst?

Wieso soll ein MA der zB. 15 Jahre im Unternehmen ist, dem MA der nur 8 Jahre im Unternehmen ist, was den Urlaub angeht bevorzugt werden? Ich verstehe nicht, was die Betriebszugehörigkeit überhaupt und zwingend mit dem Lebensalter zu tun haben muss. Ein Vierzigjähriger kann 15 Jahre im Unternehmen sein ohne älter zu sein, als der Fünfzigjährige, der erst 8 Jahre im Unternehmen ist.

Mich stört vor allem die Formulierung "Lebensalter". Ist diese Formulierung so zulässig? Warum soll das nicht zulässig sein? Es liegt immer dann KEINE Diskriminierung wegen des Alters vor, wenn es einen sachlichen Grund gibt, einen Sachverhalt altersbezogen zu gewähren. Ein sachlicher Grund könnte bei Euch sein, dass ältere MA eben längere zusammenhängende Erholungsphasen brauchen, als jüngere MA.

G
gironimo

16.01.2015 um 18:20 Uhr

Was genau stört Dich? Die vier Wochen am Stück? Bekommst Du oder andere die nicht?

Ansonsten finde ich die Regelung, die Du zitierst unglaublich schwammig. Vielleicht kannst Du bei Deinem nächsten Urlaubsantrag "ähnliche Gesichtspunkte" (was immer das sein mag) anführen.

.... aber ich will die Kritik an Deiner BR-Kollegin damit nicht klein reden.

E
ExAssis

16.01.2015 um 23:00 Uhr

Hallo Nicoline, die Betriebszugehörigkeit ist hier konkret auf diesen Fall bezogen.

Bzgl. Deinem Kommentar zum Lebensalter und Urlaubsdauer muss ich sagen, dass ich einer etwas anderen Ansicht bin. Zum einen wird die ausreichende Erholung ab 57 mit der verkürzten Altersarbeitszeit in diesem Fall mit weniger Arbeitsstunden die Woche geregelt, die man auch sammeln und Tageweise nehmen kann und somit auf x-mal mehr freie Tage im Jahr kommt, als ein jüngerer AN. Zum anderen hat das Alter, meiner Ansicht an, mittlerweile keine Aussagekraft mehr, wenn es um die Leistungsfähigkeit geht. Ein 40 jähriger kann heut zu Tage mehr \"ausgebrandt\" und weniger leistungsfähig sein als ein 58 jähriger. Deshalb finde ich deine Aussage etwas zu sehr über einen Kamm geschert. Trotzdem Danke für deine Antwort.

Hallo Gironimo, Ein klares NEIN, die 4 Wochen nimmt sich nur diese MA heraus. Andere sind schon happy, wenn Sie 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen können. Mir geht es aber wirklich um die Formulierung. Da sich die MA 100%ig auf das Lebensalter beziehen wird, wenn man die 4 Wochen mal nicht genehmigen will. Und ja, mich stören die vier Wochen, da ich nicht nur diese MA vertreten muss. Es kam auch schon mal vor, dass ich insgesamt 8 Wochen am Stück Urlaubsvertretung machen musste. Danach bin ich auch "durch". (Alles zu erläutern wäre zu aufwendig.) Danke auch für deine Antwort.

K
Kölner

16.01.2015 um 23:25 Uhr

Das ist ne neid Diskussion. Es muss dir klar sein, dass du dabei auch nicht gut wegkommst.

G
gironimo

17.01.2015 um 09:31 Uhr

Andere sind schon happy, wenn Sie 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen können<

Gerade das ist der Punkt, wo der BR aktiv werden müsste, weil es eben so nicht hinnehmbar ist.

Aber wenn der BR natürlich da nichts tut, hilft tatsächlich nur einen anderen BR zu wählen.

N
nicoline

17.01.2015 um 11:25 Uhr

Bzgl. Deinem Kommentar zum Lebensalter und Urlaubsdauer muss ich sagen, dass ich einer etwas anderen Ansicht bin. Bzgl. meines Kommentars ist das nicht nur meine Ansicht, sondern auch die Rechtsprechung zum Thema altersabhängige Urlaubsdauer und die finde ich auch richtig, vollkommen unabhängig davon, ob auch jüngere Menschen ausgebrannt sein können. Und die Betriebszugehörigkeit hast Du in der Aufzählung dessen, was in der BV als sozial vorrangige Gründe festgelegt sind, nicht angegeben. Da bin ich übrigens Deiner Meinung, das kann kein Grund sein, 4 Wochen am Stück zu nehmen, schon gar nicht, wenn andere das nie können! Da schließe ich mich den Vorrednern an, BR müsste tätig werden.

N
nicoline

17.01.2015 um 12:55 Uhr

Als sozial vorrangige Gründe kommen...... Noch mal nachgefragt, das bezieht sich auf die Dauer des zusammenhängenden Urlaubs oder auf die Lage des Urlaubs oder beides?

E
ExAssis

17.01.2015 um 14:00 Uhr

Hallo, Genau, das ist das Problem. Die MA ist selbst im BR und wird dadurch den Teufel tun und irgendetwas daran andern. Es wäre ja zu ihrem Nachteil. Und da Sie schon lange im Unternehmen ist und es einen GL-Wechsel gab, will da keiner gegen angehen. Die vorherige GL hat es halt gedultet und die Neue tut nix. Die anderen Kollegen verstehen es auch nicht. Aber keiner will der Bösewicht sein. Naja, werde wohl damit leben müssen oder den AG wechseln müssen. Danke an alle.

H
Hoppel

17.01.2015 um 14:49 Uhr

@ ExAssis

Schonmal darüber nachgedacht, dass diese Kollegin den Anspruch gem. BUrlG letztendlich nur konsequent umsetzt? Gemäß § 7 Abs.2 BUrlG ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren. Und hier reden wir über den gesetzlichen Anspruch auf VIER Urlaubswochen pro Kalenderjahr.

Davon abgewichen werden kann, wenn der AG DRINGENDE betriebliche Gründe geltend machen kann; solche Gründe sind aber mehr als selten gerichtsfest!

Die Formulierung in Eurer BV ist für mich offen wie ein Scheunentor, da lediglich beispielhafte Gründe aufgeführt sind und zwar NICHT abschließend! Viel interessanter ist doch die Frage, wie sich der BR verhält, wenn mehrere KollegInnen zeitgleich z.B. 2-4 Wochen Urlaub nehmen wollen und der AG den Urlaub nicht wie gewünscht gewährt.

Außerdem ist die besagte Kollegin doch nicht das einzige BRM ... wie groß ist der BR überhaupt?

Auch steht es jedem AN frei, vom Beschwerderecht gem. § 84, 85 BetrVG Gebrauch zu machen!!! Und will man das Ganze auf die Spitze treiben, kann/sollte man auch mal über den Gang zum Arbeitsgericht nachdenken!

Aber wenn sich Deine KollegInnen nur getreu dem Motto verhalten "Dusch mich, aber mach mich nicht nass", ist jegliche Intervention vergebliche Liebesmüh.

Und warum wird/wurde das Thema nicht auf einer der vier Betriebsversammlungen angesprochen? Einer macht den Anfang und die restlichen KollegInnen melden sich dann auch zu Wort!

P
Pjöööng

19.01.2015 um 12:05 Uhr

Diese Regelung ist doch vermutlich in Zusammenhang mit dem ersten Satz des § 7 (1) BUrlG zu sehen:

" Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Es geht also um die "zeitliche Lage" (und nicht vorrangig um die Länge des Urlaubs) und die Abwägung der sozialen Gesichtspunkte kommt überhaupt nur ins Spiel, wenn "Urlaubswünsche anderer AN entgegenstehen", also andere AN zur gleichen Zeit Urlaub machen wollen und die gleichzeitige Gewährung beider Urlaube zu (erheblichen?) Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes führen würden.

Kurz und gut: Wenn die Kollegein vier Wochen Urlaub am Stück machen will und zu der Zeit will niemand anders aus ihrem Bereich Urlaub machen, dann kommt es auf soziale Gründe überhaupt nicht an!

Wenn es dann tatsächlich zum Konflikt zwischen konkurrierenden Urlaubswünschen kommt, dann halte ich Eure Regelung in der Tat für bedenklich, einerseits weil sie nur beispielhaft ist und andererseits weil sie unklar und auch diskriminierend ist:

  • "Lebensalter"? Ist grundsätzlich diskrimierend, wenn es nicht objektiv und angemessen ist und einen legitimen Zweck verfolgt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar warum im Falle dass ein 30jähriger und ein 60jähriger beide im Juli Urlaub haben wollen bei der Entscheidung wer diesen Urlaub bevorzugt gewährt bekommt, das Lebensalter eine Rolle spielen soll. Zudem ist mit der Formulierung nicht klar, ob die jüngeren oder die älteren Vorrang genießen sollen.

  • "Familienstand": Damit wäre also im Zweifelsfalle der verheirateten 60jährigen in den Sommerferien Vorrang vor der alleinerziehenden 25jährigen zu gewähren? Ich glaub es hackt!

  • "schulpflichtige Kinder"? Ein vernünftiges Argument.

  • "ähnliche Gesichtspunkte"? Nach dieser etwas wirren Zusammenstellung habe ich gar keine Ahnung was dem nun "ähnlich" wäre. Kommt mir so ein bisschen vor wie "Stühle, Briefmarken, Kernwaffen und ähnlcihe Gegenstände"....

Von den Gerichten anerkannt ist übrigens auch der Grund dass ein AN in den vergangenen Jahren immer zurückstecken musste! (Soviel zu "mit der Begründung Sie mache es schon die ganzen letzten Jahre so"...)

Aber wie gesagt: Das gilt nur wenn Urlaubswünsche kollidieren.

Für den Fall "Andere sind schon happy, wenn Sie 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen können. (...) Und ja, mich stören die vier Wochen, da ich nicht nur diese MA vertreten muss. Es kam auch schon mal vor, dass ich insgesamt 8 Wochen am Stück Urlaubsvertretung machen musste. Danach bin ich auch durch." hilft das überhaupt nichts.

Ich denke Ihr habt ein ganz anderes Problem, nämlich die Arbeitsorganisation. Es sollte eigentlich ganz selbstverständlich sein, dass wenn die Arbeit durch weniger Kräfte bewältigt werden muss, ein Teil liegen bleiben muss, entweder um später erledigt zu werden, oder um gar nicht erledigt zu werden. Das ist eigentlich ein ganz einfacher Dreisatz... Falls es nicht akzeptabel ist, dass Aufgaben unerledigt bleiben, ist es Sache des Arbeitgebers zu prüfen, ob es anderswo noch freie Ressourcen gibt, oder ob er Ersatzpersonal einstellt. Diese Thematik ist die die angegangen werden muss.

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