Unsere Geschäftsleitung hat in den letzten Wochen damit begonnen, Arbeitnehmern bei nachweislich begangenen Fehlern Abmahnungen zu schreiben und die durch die Fehler entstandenen Kosten den Arbeitnehmern vom Lohn abzuziehen bzw. in Rechnung zu stellen. Der Betriebsrat wurde über dieses Vorgehen nicht informiert. Hat jemand von euch Erfahrungen hiermit? Meines Wissens ist dies doch nur dann möglich, wenn ein vorsätzliches Handeln oder eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder?