Erstellt am 22.08.2006 um 08:28 Uhr von Rollie
Dafür wäre sicher notwendig, das der BR in Erfahrung bringt, welche Gründe für die Versetzung bestehen.
Erstellt am 22.08.2006 um 10:24 Uhr von paula
bei einer angedachten reduzierung des gehalts kann der AG nicht mehr mit dem direktionsrecht vorgehen, daher die angedachte änderungskündigung.
auch bei einer änderungskündigung ist eine vollständige sozialauswahl durchzuführen. ist diese erfolgt? sind die vergleichbaren MA richtig bestimmt worden etc.
dann stellt sich natürlich noch die frage, ob die neue stelle tatsächlich niedriger eingruppiert ist