Erstellt am 12.04.2016 um 10:02 Uhr von Mattes
Aus welchem Grund sollte eine Beschwerde nach §85 durch den BR als unbegründet angesehen werden?
Mit dem Chef nach einer Lösung suchen kann man auch nach dem ein 85er läuft.
Abgesehen davon sehe ich dies als Unternehmerisches Risiko, wenn den MA keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann...
Erstellt am 12.04.2016 um 10:08 Uhr von Gonzoooo
Die Beschwerde wird von uns behandelt, doch ist der Einbehalt von Lohn oder Gehalt nur ne Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und der BR ist das außen vor?
Ich sehe das so, Beschwerde ist eingegangen und wird bearbeitet.
Der Beschwerde wird zugestimmt, da Lohneinbehalt nicht rechtens.
Der Chef wird um Abhilfe gebeten.
Lehnt dieser ab, muss er dies begründen und der/die AN müssten klagen
oder?
Gruß
Erstellt am 12.04.2016 um 10:35 Uhr von Mattes
Aber der 85§ sieht keine Einschränkung der Beschwerdegründe vor aus das der BR meint diese wäre unbegründet.
Unbegründet aus meiner Sicht wäre eine Beschwerde über einen Sachverhalt an dem keiner etwas ändern kann.
Das Wetter ist scheiße
Der Vogel vor dem Bürofenster ist zu laut
Aber etwas was die Moral aller MA runterzieht ist in meinen Augen nicht unbegründet
Erstellt am 12.04.2016 um 10:55 Uhr von Gonzoooo
Könnte ja sein, das der AG auf stur stellt und dann?
Einigungsstelle anrufen? Geht meiner Meinung nicht, da ja ein Rechtsanspruch der AN besteht?..... §85(2) ³Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist." Oder sehe ich das falsch?
Also müssten die AN am Ende klagen oder?
Gruß
Erstellt am 12.04.2016 um 12:28 Uhr von Challenger
Tach auch,
meiner Auffassung nach wäre zu prüfen,ob der AG alles zumutbare unternommen hat,
daß Werkzeuge und Maschinen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt sind.Und ? War
ein Vorarbeiter auf der Baustelle anwesend, dem ggf. im Rahmen seiner allgemeinen
Aufsichtspflicht ein Mitverschulden angelastet werden kann ?
Gab es auf der Baustelle eine Werkzeugausgabe,oder hatten die Monteure Zugriff auf
die Werkzeuge,wie sie gerade benötigt wurden ? Sind von allen fünf M'tern Werkzeuge
und/oder Maschinen abhanden gekommen ?
Im übrigen bin ich bei Mattes, wonach auch meiner Meinung die M'ter nur im Falle von grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus muß auch noch berücksichtigt werden,daß die Werkzeuge u Maschinen (wahrscheinlich) nicht mehr neu
waren.
Selbstverständlich haben die Mitarbeiter auch Anspruch auf eine Rechnung,damit geprüft
werden kann,ob der vom AG behauptete Schaden in dem von ihm geltend gemachten
finanziellen Umfang überhaupt zutrifft.
Erstellt am 12.04.2016 um 13:11 Uhr von gironimo
Das der BR zunächst einmal die Beschwerden aufgreift und versucht eine Regelung hinzubekommen ist ja o.k. Weiter geht es aber nicht, da hier offensichtlich ein Rechtsanspruch der AN besteht - und da können, wenn der AG nicht einsichtig ist, nur die AN selbst Klage führen.
Der AG ist nicht berechtigt einfach so Lohn abzuziehen. Selbst eine Rechnung dürfte ins leere laufen. >Angeblich durch Unachtsamkeit der der Mitarbeiter< - was ja erst einmal zu beweisen wäre. Zunächst einmal trägt der AG das Risiko für die Gerätschaften. Er muss dafür Sorge tragen, dass diese Sachen sicher untergebracht werden können usw.
Man kann also durchaus trefflich darüber streiten, ob er alles in seiner Macht stehende getan hat - oder ob die AN grob fahrlässig gehandelt haben. Da lohnt es durchaus, einen Fachanwalt oder gewerkschaftlichen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen-
Erstellt am 12.04.2016 um 15:08 Uhr von Gonzoooo
So sehe ich das eigentlich auch. Morgen ist Sitzung, mal sehen was die anderen BR Mitglieder sagen.
Vielen Dank erst mal
Gruß
Erstellt am 14.04.2016 um 07:31 Uhr von Gonzoooo
Moin, kurz zur Info.
Der BR hat der Beschwerde einstimmig zugestimmt. Wir versuchen nun eine Lösung bei der GF zu erwirken. Stellt er sich stur, werden die Beschwerdeführer informiert und müssten den eingehaltenen Lohn einklagen
Gruß