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Lohnabzug auf Grund fehlender Werkzeuge

G
Gonzoooo
Jan 2018 bearbeitet

Moin BR Kollegen,

haben bei uns folgendes Problem: Auf einer Baustelle sind Werkzeuge und Maschinen verschwunden. Angeblich durch Unachtsamkeit der der Mitarbeiter. Nun wurden 5 Mitarbeitern die Kosten aufgedrückt und ohne ein Gespräch zu führen als Umlage abgezogen. Das dies so nicht geht ist klar. Ich denke selbst wenn die MA die Schuld auf sich genommen hätten, so müsste zumindest eine Rechnung gestellt werden und nicht einfach ein Lohnabzug erfolgen.
Nun zu meiner Frage. Die Beschwerden sind eingegangen und der BR muss sich damit befassen, klar. Ist dies eine rein individual rechtliche Angelegenheit, oder ist der BR bei der hohen Anzahl an Beschwerden in gleicher Sache mit im Boot?
Selbst wenn der BR der Beschwerde nicht statt geben sollte, so würden wir versuchen mit dem Chef eine Lösung zu finden.

Gruß

3.28008

Community-Antworten (8)

M
Mattes

12.04.2016 um 12:02 Uhr

Aus welchem Grund sollte eine Beschwerde nach §85 durch den BR als unbegründet angesehen werden?

Mit dem Chef nach einer Lösung suchen kann man auch nach dem ein 85er läuft.

Abgesehen davon sehe ich dies als Unternehmerisches Risiko, wenn den MA keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann...

G
Gonzoooo

12.04.2016 um 12:08 Uhr

Die Beschwerde wird von uns behandelt, doch ist der Einbehalt von Lohn oder Gehalt nur ne Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und der BR ist das außen vor?

Ich sehe das so, Beschwerde ist eingegangen und wird bearbeitet. Der Beschwerde wird zugestimmt, da Lohneinbehalt nicht rechtens. Der Chef wird um Abhilfe gebeten. Lehnt dieser ab, muss er dies begründen und der/die AN müssten klagen

oder?

Gruß

M
Mattes

12.04.2016 um 12:35 Uhr

Aber der 85§ sieht keine Einschränkung der Beschwerdegründe vor aus das der BR meint diese wäre unbegründet.

Unbegründet aus meiner Sicht wäre eine Beschwerde über einen Sachverhalt an dem keiner etwas ändern kann.

Das Wetter ist scheiße Der Vogel vor dem Bürofenster ist zu laut

Aber etwas was die Moral aller MA runterzieht ist in meinen Augen nicht unbegründet

G
Gonzoooo

12.04.2016 um 12:55 Uhr

Könnte ja sein, das der AG auf stur stellt und dann? Einigungsstelle anrufen? Geht meiner Meinung nicht, da ja ein Rechtsanspruch der AN besteht?..... §85(2) ³Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist." Oder sehe ich das falsch? Also müssten die AN am Ende klagen oder?

Gruß

C
Challenger

12.04.2016 um 14:28 Uhr

Tach auch, meiner Auffassung nach wäre zu prüfen,ob der AG alles zumutbare unternommen hat, daß Werkzeuge und Maschinen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt sind.Und ? War ein Vorarbeiter auf der Baustelle anwesend, dem ggf. im Rahmen seiner allgemeinen Aufsichtspflicht ein Mitverschulden angelastet werden kann ? Gab es auf der Baustelle eine Werkzeugausgabe,oder hatten die Monteure Zugriff auf die Werkzeuge,wie sie gerade benötigt wurden ? Sind von allen fünf M'tern Werkzeuge und/oder Maschinen abhanden gekommen ? Im übrigen bin ich bei Mattes, wonach auch meiner Meinung die M'ter nur im Falle von grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus muß auch noch berücksichtigt werden,daß die Werkzeuge u Maschinen (wahrscheinlich) nicht mehr neu waren. Selbstverständlich haben die Mitarbeiter auch Anspruch auf eine Rechnung,damit geprüft werden kann,ob der vom AG behauptete Schaden in dem von ihm geltend gemachten finanziellen Umfang überhaupt zutrifft.

G
gironimo

12.04.2016 um 15:11 Uhr

Das der BR zunächst einmal die Beschwerden aufgreift und versucht eine Regelung hinzubekommen ist ja o.k. Weiter geht es aber nicht, da hier offensichtlich ein Rechtsanspruch der AN besteht - und da können, wenn der AG nicht einsichtig ist, nur die AN selbst Klage führen.

Der AG ist nicht berechtigt einfach so Lohn abzuziehen. Selbst eine Rechnung dürfte ins leere laufen. >Angeblich durch Unachtsamkeit der der Mitarbeiter< - was ja erst einmal zu beweisen wäre. Zunächst einmal trägt der AG das Risiko für die Gerätschaften. Er muss dafür Sorge tragen, dass diese Sachen sicher untergebracht werden können usw.

Man kann also durchaus trefflich darüber streiten, ob er alles in seiner Macht stehende getan hat - oder ob die AN grob fahrlässig gehandelt haben. Da lohnt es durchaus, einen Fachanwalt oder gewerkschaftlichen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen-

G
Gonzoooo

12.04.2016 um 17:08 Uhr

So sehe ich das eigentlich auch. Morgen ist Sitzung, mal sehen was die anderen BR Mitglieder sagen.
Vielen Dank erst mal

Gruß

G
Gonzoooo

14.04.2016 um 09:31 Uhr

Moin, kurz zur Info. Der BR hat der Beschwerde einstimmig zugestimmt. Wir versuchen nun eine Lösung bei der GF zu erwirken. Stellt er sich stur, werden die Beschwerdeführer informiert und müssten den eingehaltenen Lohn einklagen

Gruß

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