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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsgeld bei Teilzeit

V
Van-Diemen
Jan 2018 bearbeitet

In userem TV steht, dass tarifliche Leistungen bei Teilzeit-MA anteilig zu gewähren sind. Bei Teilzeit-MA mit 5 Tage Woche und verkürtzter täglicher Arbeitszeit wird das Urlaubsgeld mit dem gekürzten Grundentgelt x 30 Tage Urlaub x tariflicher Prozentsatz für jeden Urlaubstag berechnet. Ist ok. Bei Teilzeit-MA mit 4-Tage Woche und täglicher voller Arbeitszeit wird das Urlaubsgeld mit 24 Urlaubstagen x gekürztem Grundentgelt berechnet. So haben Mitarbeiter mit gleicher Wochenarbeitszeit aber unterschiedlichen Wochenarbeitstagen ein abweichendes Urlaubsgeld. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (3)

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Pickel

21.08.2017 um 20:05 Uhr

Eine tägliche volle Arbeitszeit ist bei einer 4-Tage-Woche doch auch vermutlich Teilzeit?

G
gironimo

21.08.2017 um 20:05 Uhr

Da müsstet ihr noch einmal den Text im Tarif genau lesen - also wie genau das Urlaubsgeld definiert wird.

Ich gehe mal davon aus, dass das Urlaubsgeld pro Urlaubstag - also Tage an denen tatsächlich nicht gearbeitet wird, gewährt wird.

P
Pjöööng

21.08.2017 um 22:09 Uhr

Es erscheint mir zwingend dass Teilzeitbeschäftigte den Anteil des (vollen) Urlaubsgesldes zu bekommen haben der ihrem Zeitanteil entspricht. Wer 80% arbeitet hat 80% des Vollzeiturlaubsgeldes zu bekommen, egal ob er täglich 80% der Zeitstunden arbeitet,oder ob er an 80% der Tage die vollen Zeitstunden arbeitet.

Das ergibt sich aus $ 4 (1) TzBfG

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