In userem TV steht, dass tarifliche Leistungen bei Teilzeit-MA anteilig zu gewähren sind. Bei Teilzeit-MA mit 5 Tage Woche und verkürtzter täglicher Arbeitszeit wird das Urlaubsgeld mit dem gekürzten Grundentgelt x 30 Tage Urlaub x tariflicher Prozentsatz für jeden Urlaubstag berechnet. Ist ok. Bei Teilzeit-MA mit 4-Tage Woche und täglicher voller Arbeitszeit wird das Urlaubsgeld mit 24 Urlaubstagen x gekürztem Grundentgelt berechnet. So haben Mitarbeiter mit gleicher Wochenarbeitszeit aber unterschiedlichen Wochenarbeitstagen ein abweichendes Urlaubsgeld. Ist das rechtens?