Hallo!
Ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld. Dieses ist bei uns im Tarifvertrag wie folgt geregelt: "Alle Arbeitnehmer erhalten zum Tarifurlaub neben der Urlaubsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld". Darüber hinaus haben wir eine BV, die regelt, "dass das Urlaubsgeld in seiner Gesamtheilt mit dem Mai-Lohn/Gehalt - unabhängig davon, wann der Anspruch auf Urlaub geltend gemacht wird - ausgezahlt wird."

Nun soll ein Kollege rückwirkend zum 01.07. einen AT-Vertrag bekommen. Er hat einen Vertragsentwurf erhalten, in dem kein Urlaubsgeld erwähnt wird (AT-Angestellte erhalten bei uns kein Urlaubsgeld).

Frage: Muss er nun die Hälfte des bereits ausgezahlten zusätzlichen Urlaubsgeldes zurückzahlen?

Ich finde leider nur Regelungen bei Ausscheiden des Mitarbeiters (da wäre diese Kürzung zulässig), jedoch nichts zum Wechsel in ein AT-Arbeitsverhältnis.

Danke im Voraus!