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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückzahlung von Urlaubsgeld bei Wechsel in AT-Vertrag

S
syhei
Aug 2019 bearbeitet

Hallo! Ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld. Dieses ist bei uns im Tarifvertrag wie folgt geregelt: "Alle Arbeitnehmer erhalten zum Tarifurlaub neben der Urlaubsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld". Darüber hinaus haben wir eine BV, die regelt, "dass das Urlaubsgeld in seiner Gesamtheilt mit dem Mai-Lohn/Gehalt - unabhängig davon, wann der Anspruch auf Urlaub geltend gemacht wird - ausgezahlt wird."

Nun soll ein Kollege rückwirkend zum 01.07. einen AT-Vertrag bekommen. Er hat einen Vertragsentwurf erhalten, in dem kein Urlaubsgeld erwähnt wird (AT-Angestellte erhalten bei uns kein Urlaubsgeld).

Frage: Muss er nun die Hälfte des bereits ausgezahlten zusätzlichen Urlaubsgeldes zurückzahlen?

Ich finde leider nur Regelungen bei Ausscheiden des Mitarbeiters (da wäre diese Kürzung zulässig), jedoch nichts zum Wechsel in ein AT-Arbeitsverhältnis.

Danke im Voraus!

1.06207

Community-Antworten (7)

C
Cyber99

30.07.2019 um 10:42 Uhr

Rein mathematisch gesehen wäre es logisch, dass der Kollege nur die Hälfte des Urlaubsgeldes erhält, wenn AT-Angestellte grundsätzlich kein Urlaubsgeld erhalten. Das ist nun natürlich wieder ein Ausnahmefall, der nicht alle Tage eintritt - trotzdem wäre es natürlich gut, wenn das in einer BV geregelt wäre.

K
kratzbürste

30.07.2019 um 11:22 Uhr

An Stelle des Kollegen würde ich mich fragen, warum überhaupt ein AT-Vertrag? Und wenn schon - Verträge werden von beiden Seiten ausgehandelt. Bei Rückforderungen - einfach nicht unterschreiben.

S
syhei

30.07.2019 um 11:42 Uhr

Der Grund für den AT-Vertrag ist einfach - der Kollege hat die letzte Stufe des Tarifvertrags schon vor vielen Jahren erreicht und das Gehalt, welches ihm nun angeboten wird, liegt jenseits der potentiellen ÜT-Grenze. Der Kollege hat schon sehr lange für diesen AT-Vertrag gekämpft und jetzt ist die Befürchtung, dass der AG einen Rückzieher machen könnte, wenn er zu viele Forderungen stellt (andere Wünsche seinerseits wurden berücksichtigt). Cyber99 - das deckt sich mit meinem Gefühl. Auf lange Sicht sollten wir eine BV hierzu machen, die wird dem Kollegen im vorliegenden Fall nur leider nicht mehr helfen. Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

C
celestro

30.07.2019 um 13:29 Uhr

Ich würde meinen, das eine Rückforderung nicht möglich ist. Aber wenn der Kollege Angst hat, den AT-Vertrag doch nicht zu bekommen, sollte er auf das Urlaubsgeld auch verzichten können, oder?

B
BRHamburg

30.07.2019 um 18:00 Uhr

Ich denke das der Kollege gute Chancen hätte das Geld nicht zurück zahlen zu müssen. Die Frage ist aber ob der Kampf sich hier lohnt. Den am Ende könnte er vieleicht mit Urlaubsgeld aber ohne höheren Vertrag da stehen. Ich würde versuchen ein Kompromiss zufinden. Der könnte z.B so aussehen das er das Urlaubsgeld für die Tage die ihm zustehen behält und den Rest zurück zahlt. Der Arbeitgeber kann den Betrag ja von der Löhnerhöhung einbehalten bis die Schulden bezahlt sind.

S
syhei

02.08.2019 um 09:41 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Es wird jetzt so geregelt, dass er sein Urlaubsgeld anteilig zurückzahlt. Für zukünftige Fälle werden wir eine BV vereinbaren, damit für die nachfolgenden Kollegen Klarheit herrscht.

P
Pjöööng

02.08.2019 um 12:41 Uhr

"Er hat einen Vertragsentwurf erhalten, in dem kein Urlaubsgeld erwähnt wird ..."

"Es wird jetzt so geregelt, dass er sein Urlaubsgeld anteilig zurückzahlt."

Da würde ich mich jetzt bei diesem BR aber ganz besonders bedanken...

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