Erstellt am 30.07.2019 um 08:42 Uhr von Cyber99
Rein mathematisch gesehen wäre es logisch, dass der Kollege nur die Hälfte des Urlaubsgeldes erhält, wenn AT-Angestellte grundsätzlich kein Urlaubsgeld erhalten.
Das ist nun natürlich wieder ein Ausnahmefall, der nicht alle Tage eintritt - trotzdem wäre es natürlich gut, wenn das in einer BV geregelt wäre.
Erstellt am 30.07.2019 um 09:22 Uhr von Kratzbürste
An Stelle des Kollegen würde ich mich fragen, warum überhaupt ein AT-Vertrag? Und wenn schon - Verträge werden von beiden Seiten ausgehandelt. Bei Rückforderungen - einfach nicht unterschreiben.
Erstellt am 30.07.2019 um 09:42 Uhr von syhei
Der Grund für den AT-Vertrag ist einfach - der Kollege hat die letzte Stufe des Tarifvertrags schon vor vielen Jahren erreicht und das Gehalt, welches ihm nun angeboten wird, liegt jenseits der potentiellen ÜT-Grenze.
Der Kollege hat schon sehr lange für diesen AT-Vertrag gekämpft und jetzt ist die Befürchtung, dass der AG einen Rückzieher machen könnte, wenn er zu viele Forderungen stellt (andere Wünsche seinerseits wurden berücksichtigt).
Cyber99 - das deckt sich mit meinem Gefühl. Auf lange Sicht sollten wir eine BV hierzu machen, die wird dem Kollegen im vorliegenden Fall nur leider nicht mehr helfen.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Erstellt am 30.07.2019 um 11:29 Uhr von celestro
Ich würde meinen, das eine Rückforderung nicht möglich ist. Aber wenn der Kollege Angst hat, den AT-Vertrag doch nicht zu bekommen, sollte er auf das Urlaubsgeld auch verzichten können, oder?
Erstellt am 30.07.2019 um 16:00 Uhr von BRHamburg
Ich denke das der Kollege gute Chancen hätte das Geld nicht zurück zahlen zu müssen. Die Frage ist aber ob der Kampf sich hier lohnt. Den am Ende könnte er vieleicht mit Urlaubsgeld aber ohne höheren Vertrag da stehen. Ich würde versuchen ein Kompromiss zufinden. Der könnte z.B so aussehen das er das Urlaubsgeld für die Tage die ihm zustehen behält und den Rest zurück zahlt. Der Arbeitgeber kann den Betrag ja von der Löhnerhöhung einbehalten bis die Schulden bezahlt sind.
Erstellt am 02.08.2019 um 07:41 Uhr von syhei
Vielen Dank für eure Antworten. Es wird jetzt so geregelt, dass er sein Urlaubsgeld anteilig zurückzahlt. Für zukünftige Fälle werden wir eine BV vereinbaren, damit für die nachfolgenden Kollegen Klarheit herrscht.
Erstellt am 02.08.2019 um 10:41 Uhr von Pjöööng
"Er hat einen Vertragsentwurf erhalten, in dem kein Urlaubsgeld erwähnt wird ..."
"Es wird jetzt so geregelt, dass er sein Urlaubsgeld anteilig zurückzahlt."
Da würde ich mich jetzt bei diesem BR aber ganz besonders bedanken...