Erstellt am 22.09.2011 um 13:36 Uhr von Kurzarbeiter
etgabi
Warum hast du den Verdi Sekretär nicht gleich nach dem urteil gefragt??
Aber er hat Recht.
BAG Urteil vom 19. Mai 2009 (9 AZR 477/07)
Anspruch auf Urlaubsgeld verfällt bei längerer Krankheit nicht
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit nicht zum Verfall eines bestehenden Anspruches auf Urlaubsgeld führt. Allerdings wird das Urlaubsgeld erst zur Zahlung fällig, wenn der Urlaub gewährt oder aber im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten wird.
http://www.perspektive-mittelstand.de/BAG-Anspruch-auf-Urlaubsgeld-verfaellt-bei-laengerer-Krankheit-nicht/management-wissen/2638.html
Was hast Du im Web gesucht und wie, falsche Wünschelrute oder? ;-)
Es bedurfte gerade einmal 5 Sek.
Erstellt am 22.09.2011 um 14:09 Uhr von Lernender
Hallo,
ich habe das angeführte BAG Urteil gelesen und den darunter stehenden Satz daraus kopiert.
A. Das Landesarbeitsgericht hat die klageabweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts zu Recht bestätigt. Der Kläger hat derzeit keinen Anspruch auf Zahlung des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes für das Jahr 2005.
es geht mir darum deutlich zu machen, dass der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld je nach Regelung im Tarifvertrag zwar bestehen bleibt, jedoch wird es erst gezahlt wenn der Urlaub auch angetreten wird.
Erstellt am 22.09.2011 um 14:22 Uhr von etgabi
hallo Kurzarbeiter, danke das Du so fix bist und ne tolle Wünschelrute hast. ;-)
meine ist da noch nicht so fit, ich arbeite dran.....
hallo Lernender, das habe ich eben auch gelesen. Wichtig ist dabei, das der Anspruch geltend gemacht wird. Dann kann es irgendwann gezahlt werden.
danke zusammen