ein Kollege ist seit letztem Jahr durchgängig bis heute erkrankt und wird es auch bis Ende des Jahres wohl bleiben.

Nun stellt er den Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch auf die Urlaubstage verfällt nicht, das ist klar.
Der AG ist der Meinung, wenn kein Urlaub genommen werden kann, verfällt auch das Urlaubsgeld, welches nur gezahlt wird, wenn Urlaubstage genommen werden.
Im TV steht: Das Urlaubsgeld ist auf Verlangen des AN vor Antritt des Urlaubes auszuzahlen.

Wir (BR) sehen das auch so, nur wurde von einem Ver.di Sekretär die Aussage getroffen, es gäbe ein neues Gerichtsurteil, in dem steht, dass das Urlaubsgeld in jedem Falle zu zahlen sei...

Also ich suche seit 2 Tagen mich quer durchs WEB, aber ich finde nix in dieser RIchtung. Der schlaue Sekretär ist auch nicht zu erreichen....

Hat jemand von Euch in dieser Richtung was gehört oder mal gelesen???

Ich sage schon mal danke im voraus.