Hallo Kollegen,

es soll ja bald Wihnachtsgeld geben, da kommt schon wieder mal neuer Ärger ins Haus.
Es kamen mehrere neue MOtarbeiter auf den BR zu und fragten uns nach Rat.

In unseren "neueren" Arbeitsvertraägen steht folgender Satz:
2.2
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die freiwilligen betrieblichen Leistungen des Arbeitgebers gemäß "Anlage 2" dieses Vertrages.
2.3
Im Falle der gewährung etwaiger Sonderzuwendungen, insbesondere von Weihnachts- oder Urlaubsgeld, stellen diese stets eine freiwillige Leistung dar, wobei auch bei wiederholter Zahlung ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet wird.
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit/Auszahlungstag der etwaig freiwilligen Sonderzuwendungen noch keine 6 Monate bestanden hat, oder die sich bei Fälligkeit/Auszahlungstag aufgrund eigener Kündigung in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sind von der Gewährung der Sonderzuwendung ausgeschlossen.


In Anlage 2 steht folgendes:

Weihnachtsgeld:
betriebsübliche Regelung zurzeit:
im 1. Jahr:
1/12 je monat von 95 % des Bruttogehaltes

ab 2. Jahr:
95 % des Gehalts bei Beschäftigung im vollen Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember.

Urlaubsgeld:
21 € je Urlaubstag - bei Teilzeitbeschäftigten anteilig



jetzt haben neue Mitarbeiter nachgefragt im Lohnbüro, ob Ihr Urlaubsgeld im Dezember ausgezahlt werden kann, damit es nicht mit dem Weihnachtsgeld kommt.
Das Lohnbüro sagt, dass es für die Mitarbeiter kein Weihnachtsgeld gäbe wenn sie nach dem 01.06.2006 begonnen haben, und Urlaubsgeld gibt es nur, wenn zum Auszahlungstag (30.6) eine 6 Monatige Beschäftigung vorausgegangen ist.

Meine Fragen an Euch:

1. Ist dieser Passus im Arbeitsvertrag anzufechten nach §123 BGB? Das versteht doch kein normaler Mensch, wenn er es vorgelgt bekommt, wenn er gleich hinterher die Anlage 2 bekommt wo drin steht das er pro Monat 1/12 des Geldes bekommt.
2.Es gibt keine Vereinbarung im Unternehmen, wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Man wird sich drauf berufen, das es immer so war.

Es war aber bisher auch immer so, das neue Mitarbeiter das Urlaubsgeld und Weihnachtgeld anteilig der betriebszugehörigkeit bekommen haben.

Wie seht Ihr das?

Noch kurze Info, nicht tarifgebunden

Danke für Eure Hilfe, Eure Tips

Gruß
Jens