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Gehalt bei Krankheit

TF
Tante Frieda
Jan 2018 bearbeitet

Moin, unser freigestellter Betriebsratvorsitzender ist jetzt im Krankenstand. Der Arbeitgeber zahlt ihm nun nur noch das halbe Gehalt, die Gründe sind völlig unklar. Es gibt schon einen Arbeitsgerichtstermin. Frage: Können wir da auch als Betriebsratsgremium was machen? Oder ist das reines Individualrecht?

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Community-Antworten (6)

E
Ernsthaft

21.08.2017 um 09:36 Uhr

Nun, ihr könnt im Rahmen eurer sich aus § 80 BetrVG ergebenden allgemeinen Aufgaben den AG auf sein Fehlverhalten und die sich daraus für ihn ergebenden Folgen hinweisen. Handelt es sich hier um einen Einzelfall ohne kollektiven Bezug, wovon ich einmal ausgehe, habt ihr leider keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten ihm hier zu helfen. Als Freigestellter sollte er aber in der Lage sein, selbst zu wissen was jetzt angesagt ist. Es könnte allerdings auch ein kollektiver Bezug vorliegen, wenn davon auszugehen ist, Indizien reichen hier leider nicht aus, dass er auch bei weiteren so Verfahren wird oder will. Dann wären wir bei der Nr. 10 des 87er und ein BR könnte dann auf Unterlassung Klagen.

G
gironimo

21.08.2017 um 09:52 Uhr

Eigentlich müsste er das doppelte Geld zahlen. Schließlich richtet ein kranker BR weit weniger Unheil an, als ein gesunder?

E
Ernsthaft

21.08.2017 um 10:53 Uhr

Was aber als Schmerzensgeld dann denen gegeben werden sollte, die dann seine Kreativität ertragen müssen ?

O
outofmemory

21.08.2017 um 11:34 Uhr

Seit wann ist der BRV krank und für welchen Monat wurde das halbe Gehalt bezahlt?

N
nicoline

21.08.2017 um 13:29 Uhr

*Seit wann ist der BRV krank und für welchen Monat wurde das halbe Gehalt bezahlt? * Und genau das ist die richtige Frage um u.U. Licht ins Dunkle bringen zu können!

  • die Gründe sind völlig unklar.* Wurde denn schon mal nach den Gründen gefragt?
K
kratzbürste

21.08.2017 um 14:10 Uhr

Das wird wohl der Anwalt vor Erhebung der Klage geprüft haben. Und man kann wohl davon ausgehen, dass BRV und AG sich vorher ausgetauscht haben.

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