Sehr größe unterschiede im Gehalt in der Abteilung - Hat der BR eine Möglichkeit etwas zu unternehmen?
Hallo,
möchte mich kurz vorstellen: ich bin 35 Jahre alt, arbeite in einem Betrieb mit 130 MA & begleite seid 5 Monaten das Amt der stellv. Vorsitzenden. Unser Gremium besteht aus 7 Mitglieder, alle durch die Bank weg in Sachen BR-Tätigkeit recht unerfahren. Unser Gremium besteht auch erst seit 5 Monaten. In unser Firma besteht keine Tarifanbindung. & keine BV zu meinem Thema. Seminare wurden von uns noch nicht besucht.
Hier meine Frage: in einer unserer Abteilung (Lager), mit 6 MA besetzt, bestehen in Sachen Gehalt meines Erachtens sehr große Unterschiede. Da gibt es MA die haben 600 € mehr Gehalt als der Kollege mit fast dem selben Aufgabengebiet. Habe mir die Lohnlsten mal angeschaut, der MA mit dem geringsten Gehalt geht mit ca. 2050 € nachhause, dann 2100 €, 2250, 2300 €, 2480 € & 2650 €. Was kann der BR unternehmen, dass die MA die weniger Gehalt (z.B. die mit 2050 €, 2100 € 2250 €) bekommen, auch wenn sie im vergleich nicht solange der Firma angehörren, annährend soviel Gehalt bekommt wie die anderen?
Das Aufgabengebiet der MA ist bei allen ziemlich gleich, nur der MA mit den 2650 € hat etwas mehr Verantwortung.
Hat der BR überhaupt eine Möglichkeit etwas zu Unternehmen?? Wenn ja welche & wie geht man dabei am besten vor?
Über einige Zuschriften würde ich mich freuen, bäumchen
Community-Antworten (6)
30.01.2008 um 08:55 Uhr
Hallo bäumchen, wenn ihr nicht tarifgebunden seit habt ihr als BR wenig Möglichkeiten daran etwas zu ändern. Wendet euch an die Gewerkschaft, die für euch zuständig ist, damit diese einen Haustarif mit euren AG aushandeln soll. Einen guten Rat noch an dich, geh mit den Daten aus der Gehaltsliste vertraulich um und gebe sie nicht an Personen außerhalb eures BR bekannt (§ 79 BetrVG).
30.01.2008 um 10:49 Uhr
Hallo bäumchen Du kannst natürlich mit dem AG darüber sprechen, ob man die Gehälter angleichen könnte. Es kann aber auch passieren, das der AG dann die Gehälter der MA kürzt, die mehr verdient haben. Dann kommt er Eurem Wunsch nach, aber geht in Deckung vor der Belegschaft
mfg
30.01.2008 um 11:20 Uhr
@pit47, da bin ich aus eigener Erfahrung (auch Negativer mit einer Gewerkschaft), anderer Auffassung. Gewerkschaften kommen meist nur, wenn der Organisationsgrad im Betrieb oder Unternehmen hoch genug ist.
@bäumchen, Ihr könnt mangels Tarifbindung mit dem AG sehr wohl über Vergütungsgrundsätze reden. Ein BV über Eingruppierungsgrundsätze ist durchaus machbar.
Über die generelle oder grundsätzliche Vergütungshöhe bestimmter Eingruppierungen könnt ihr aber mit dem AG nur schwer verhandeln.
In der Kommentierung von Däubler/BetrVG ab RN 242 zum § 87 findest Du einiges dazu. Empfehlenswert sind auch insbesondere die RNn 255/256. Darin erläutert er, warum die Festlegung von Grundsätzen immer auch eine mittelbare Auswirkung auf den individuellen Lohn, sowie die Lohnsumme hat und haben muss.
@betriebsrat, Deine Befürchtungen können mit Regelungen über die Besitzstandswahrung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann der BR in diesem Falle durch eine BV nicht negativ in den Arbeitsvertrag eingreifen. Hier gilt dann auch das "Günstigkeitsprinzip"
30.01.2008 um 11:47 Uhr
@ w-j-l nicht bei den Vorraussetzungen in diesem BR.
mfg
30.01.2008 um 12:17 Uhr
betriebsrat, ich würde bei diesem Betrieb sowieso mit einer Einigungsstelle rechnen.
02.02.2008 um 20:46 Uhr
Guten Abend,
vielen Dank für Eure Antworten...
Gruß, bäumchen
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