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Frage zu Gehalt mit zwei Eingruppierungen mit und ohne Kurzarbeit

C
cori
Jul 2020 bearbeitet

Guten Tag,

ich erhalte laut Vertrag zu 50% Gehalt nach TVÖD 11, Stufe 3 und zu 50% Gehalt nach TVÖD 9b, Stufe 4.

Dazu hätte ich zwei Fragen:

  1. Wie wird das Netto-Gehalt hieraus errechnet?

  2. Ich befinde mich derzeit in 75% Kurzarbeit, wovon lediglich das 50% Gehalt nach TVÖD 9b, Stufe 4 betroffen ist. Die anderen 50% Gehalt nach TVÖD 11, Stufe 3 sind NICHT von der Kurzarbeit betroffen. Wie errechnet sich in diesem Fall mein Netto-Gehalt?

Für etwas Licht in diesem Dunkel wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

12.07.2020 um 10:17 Uhr

Du hast das Recht, dir von der Personalabteilung die Zusammensetzung deines Gehalts erläutern zu lassen. Du kannst dazu auch ein BR-Mitglied mitnehmen (§ 82 Abs.2 BetrVG)

K
Kjarrigan

13.07.2020 um 11:26 Uhr

Wenn Du nur einen AG hast bekommst du doch nur 1 Gesamt Brutto, oder bekommst du jeden Monat 2 Abrechnungen?

normal also: 0,5 * 9,b + 0,5 * 11 = Gesamtbrutto, daraus wird das netto errechnet

KUG: 0,5 * 9b - (Abzug KUG 75 %) + 0,5 * 11 = Gesamtbrutto unter KUG, daruas das netto

Gesamtnetto normal
./. Gesamtnetto KUG Differenz = Fehlbetrag durch KUG * 0,6 / 0,67

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