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Gleichbehandlung der MA in der Zeiterfassung

E
Elbeschwimmer
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es diverse Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Servicezeit und Schichtarbeit. Alles schön und gut, da jeder Mitarbeiter gleichbehandelt wurde in der Zeiterfassung war auch alles in Ordnung. Wir haben aufgrund einer zeitlich befristeten Regelungsabrede einen Zeitraum gehabt, wo die Mitarbeiter, die im selben Arbeitszeitmodel gearbeitet haben, aber in unterschiedlichen Abteilungen mit jeweils anderen Vorgesetzten. Da jeder Vorgesetzte seine Mitarbeiter in der elektronischen Zeiterfassung anders eingerichtet hat zur zur Zeiterfassung, da aber die Mitarbeiter aber in den ein und den gleichen Arbeitszeitmodel gearbeitet haben, besteht da ein Ungleichbehandlung. Wir können jetzt auf Einhaltung der Betriebsvereinbarung pochen was wir natürlich auch tun werden. Aber es wäre schön wenn man noch ein passendes Gesetz für die Gleichbehandlung von Mitarbeitern im selben Arbeitszeitmodel in unterschiedlichen Abteilungen und unterschiedlichen Vorgesetzten finden könnte. Um unsere Forderung gegenüber der Geschäftsführung zu verstärken, neben den BV- Verstoß, auch einen passenden Paragraphen zur Gleichbehandlung zu haben. Welcher wäre das? Gibt es da einen?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

18.08.2017 um 01:59 Uhr

Das Gesetz heißt BetrVG. Da gibt es nicht nur den § 75 BetrVG. Auch die Ausübung der Mitbestimmung und die daraus resultierenden BVs haben Gesetzescharakter. Und der § 77 BetrVG ist doch nicht ohne.

C
celestro

22.08.2017 um 13:05 Uhr

Woher sollte eine Pflicht zur Gleichbehandlung kommen ? Also abgesehen von "alle Frauen werden anders behandelt als die Männer".

Worin soll die Ungleichbehandlung überhaupt bestehen ?

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