Bei uns im Betrieb gibt es diverse Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Servicezeit und Schichtarbeit. Alles schön und gut, da jeder Mitarbeiter gleichbehandelt wurde in der Zeiterfassung war auch alles in Ordnung.
Wir haben aufgrund einer zeitlich befristeten Regelungsabrede einen Zeitraum gehabt, wo die Mitarbeiter, die im selben Arbeitszeitmodel gearbeitet haben, aber in unterschiedlichen Abteilungen mit jeweils anderen Vorgesetzten. Da jeder Vorgesetzte seine Mitarbeiter in der elektronischen Zeiterfassung anders eingerichtet hat zur zur Zeiterfassung, da aber die Mitarbeiter aber in den ein und den gleichen Arbeitszeitmodel gearbeitet haben, besteht da ein Ungleichbehandlung.
Wir können jetzt auf Einhaltung der Betriebsvereinbarung pochen was wir natürlich auch tun werden.
Aber es wäre schön wenn man noch ein passendes Gesetz für die Gleichbehandlung von Mitarbeitern im selben Arbeitszeitmodel in unterschiedlichen Abteilungen und unterschiedlichen Vorgesetzten finden könnte. Um unsere Forderung gegenüber der Geschäftsführung zu verstärken, neben den BV- Verstoß, auch einen passenden Paragraphen zur Gleichbehandlung zu haben. Welcher wäre das? Gibt es da einen?