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Berfreiung Zeiterfassung

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Andi253
Jan 2019 bearbeitet

Hallo ihr lieben,

zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und ist ihre Vorgängerin per AT Vertrag befreit. Die beförderte Kollegin bisher nicht. Nun habe ich festgestellt, dass sie an der Zeiterfassung nicht mehr teil nimmt. Die BV Arbeitszeit schreibt die Zeiterfassung für alle MA vor. Sollte die Kollegin nun ab diesem Jahr von der Zeiterfassung befreit worden sein, betrifft das meiner Meinung nach das MBR. Oder handelt es sich um Individualrecht? Der BR hat auf alle Fälle keine Kenntnis von einer Befreiung der Zeiterfassung. Was meint ihr zu diesem Thema?

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Community-Antworten (7)

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kratzbürste

16.01.2019 um 15:35 Uhr

Man kann nicht mit einer individuellen Regelung eine BV außer Kraft setzen.

Siehe auch § 77 BetrVG und §§ 105 + 106GewO.

Ich sehe auch keine Veranlassung, warum AT - Mitarbeiter keine Zeiterfassung haben sollten (außer zu deren Nachtteil).

G
ganther

16.01.2019 um 15:43 Uhr

Handelt es sich vielleicht um eine echte leitende Angestellte

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Andi253

16.01.2019 um 15:49 Uhr

@ Kratzbürste OK, da schaue ich mal nach. Unser AT-ler haben Vertrauensarbeitszeit...

@ ganther Definitiv nein.

K
Kjarrigan

16.01.2019 um 16:07 Uhr

Hallo Andi die beiden Ausagen widersprechen sich aber

  • Die BV Arbeitszeit schreibt die Zeiterfassung für alle MA vor und
  • Unser AT-ler haben Vertrauensarbeitszeit

Wenn die "Neue" vorher Tarifbeschäftigte war und jetzt in den AT Bereich fällt, hat sie ja Vertrauensarbeitszeit und alles ist gut. Ist sie weiterhin Tarifbeschäftigt bleibt sie in der Zeiterfassung ausser der AG verhandelt mit dem BR das sie (z.B. mit der Begründung, dass sie zwar weiter Tarifbeschäftigte ist aber aufgrund der Eigenart der Stelle aus der Zeiterfassung herausgenommen warden soll) Das kann der BR dann entscheiden, ob sie dem zustimmt oder aber nicht.

A
Andi253

16.01.2019 um 16:16 Uhr

Nachtrag: der Kollegin hat man noch gut zwanzig Überstunden abgekauft. Hier MBR?

C
celestro

16.01.2019 um 16:21 Uhr

"der Kollegin hat man noch gut zwanzig Überstunden abgekauft. Hier MBR?"

Bei einer aufzustellenden kollektiven Regelung a la "wir schreiben jetzt nieder, dass wir allen Kollegen(innen) Ihre Überstunden abkaufen, wenn Sie von TV in AT wechseln" ja. Da es aber wohl ein Einzelschicksal ist, mMn Nein.

A
Andi253

16.01.2019 um 16:23 Uhr

@ Kjarrigan Die AT-Verträge gibt es schon viel länger, als die BV. Anwalt meinte mal, die haben Bestandsschutz. Nein, die "Neue" hat keinen AT Vertrag. Mit der Beförderung wurde auch die Umgruppierung lt. TV geregelt.

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