Zeiterfassung per Fingerabdruck
Hallo, Bei uns im Betrieb wird die Zeiterfassung digital per Chip erfasst. Nun soll für einen Betriebsteil (Tagebau Montage) eine Zeiterfassung per Fingerabdruck in unseren Stützpunkten in den Tagebauen eingeführt werden. Die Monteure fahren jedoch zum größten Teil den Betrieb an, ziehen sich dort die Arbeitskleidung (Rüstzeit) an und werden dann in Einsatzfahrzeugen zu den Tagebauen gefahren. Nach der Schicht wird im Betrieb geduscht und die Privatkleidung angezogen.
Die Zeiterfassung ab Betrieb soll entfallen. Tarifvertrag sieht jedoch Rüst- und Duschzeit als Arbeitszeit.
Meine Frage
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Muss der Betriebsrat einer BV zustimmen in der der AG eine Zeiterfassung via Fingerabdruck fordert oder ist das freiwillig.
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Ist eine Zeiterfassung in den Tagebauen zulässig, wenn der AN den Betrieb anfährt. Rüsten u. Duschen.
Danke für eure Mühen
Community-Antworten (3)
31.05.2022 um 10:17 Uhr
Zu 1.: Selbstverständlich. Zeiterfassung ist ein Paradebeispiel für den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ihr seid da voll in der Mitbestimmung, erst recht wenn auch noch biometrische Daten verarbeitet werden sollen. Meiner Meinung nach wäre aber die Einführung selbst mit eurer Zustimmung nicht Datenschutzkonform da das Erfassen von Fingerabdrücken der AN zur Zeiterfassung unverhältnismäßig ist.
Zu 2.: Kommt drauf an was exakt im TV und dem AV der AN steht. Die Rüst- und Duschzeiten wird er weiter vergüten müssen, aber für mich hört es sich an als wenn bisher auch die Fahrzeit vergütet wurde und das nun entfallen soll. Das ist unter Umständen schwammiger.
31.05.2022 um 10:22 Uhr
Auf jeden Fall ist zu berücksichtigen, dass Regelungen per BV immer zweiseitig sind. Möchte der AG einseitg etwas ohne BV beschließen, siehe Antwort von John_.
Außerdem kann man auch per BV keine Regelungen eines TV aushebeln. Da muss sich der AG überlegen, in welcher Form er Ausgleich schaffen kann, sollten im TV garantierte Rüstzeiten durch die neue Zeiterfassung wegfallen.
31.05.2022 um 12:45 Uhr
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