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GBV zur Einführung und Nutzung eines Personalinformationssytems

M
MacCam
Jul 2022 bearbeitet

Hallo, Bei uns im Werk existiert eine digitale Zeiterfassung (Chip). Nun will der AG zusätzlich in unseren Stützpunkten eine Zeiterfassung per Fingerprint einführen. Es gibt keine BV zur Zeiterfassung, jedoch hat der AG uns eine GBV zur Einführung und Nutzung eines Personalinformationssystems zukommen lassen. Es gab damals einen GBR, nun ist jedoch jedes Werk eine eigenständige GmbH und die Mutter eine Aktiengesellschaft. Gegenstand der GBV ist die Regelung über die Einführung des Systems bestehend aus den Modulen

  1. ENTGELTABRECHNUNG
  2. ZEITDATENERFASSUNG
  3. HR-Manager

Sachlich wird die Verarbeitung der AN-Daten genannt.

Die GBV soll ordentlich beim Übergang auf die GmbH übertragen worden sein.

Der AG will nun dass wir eine BV zur Ergänzung zur bestehenden Regelung der Zeiterfassung unterzeichnen und erwähnt darin den Fingerprint. Das Fingerprintsystem ist jedoch von einem anderen Hersteller und die GBV beruft sich ausdrücklich auf ein bestimmtes System eines bestimmten Herstellers. In der GBV wird sonst nichts über die Zeiterfassung erwähnt, ausser das die Daten online zur Verfügung gestellt werden.

Bei Ergänzungen und Erweiterungen soll der GBR der nicht mehr existiert mitentscheiden können.

Frage

  1. Kann der AG die Ergänzung bei der Einigungsstelle erzwingen.
  2. Treten wir an die Stelle des GBR.
  3. Ist die GBV überhaupt auf das neue Fingerprintsystem des anderen Herstellers anwendbar.
  4. Muss eine BV zur Zeiterfassung nicht auch andere Dinge regeln.

Danke für eure Mühen!!

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Community-Antworten (2)

D
DummerHund

16.07.2022 um 20:55 Uhr

Zum Fingerprintsystem folgendes. https://www.anwalt.de/rechtstipps/digitaler-fingerprint-hat-die-gute-alte-stechuhr-ausgedient-duerfen-unternehmen-biometrische-zeiterfassungssysteme-nutzen_186644.html

Unterschreiben braucht ihr erst mal gar nichts. BVen sind immer Verhandlungssache. Dazu könntet ihr einen Gegenvorschlag machen. Und nur wenn man sich irgendwann zu einem Thema nicht einigen kann, kann sowohl AG wie auch BR die Einigungsstelle anrufen.

Teilt dem AG mit das ihr seinen Vorschlag erhalten habt und euch nach Möglichkeit Zeitnah damit befassen werden. Dann sucht euch einen Sachverständigen der sich mit dem Thema auskennt. Fasst einen Beschluss nach $ 40 BetrVG zur Kostenübernahme und dann wird gefeilscht. Guter Sachverstand in solchen Angelegenheiten ist z.B. die TBS Hessen. Auch wenn ihr aus einem anderm Bundesland kommt ist das für die TBS Hessen kein Problem.

K
Kjarrigan

18.07.2022 um 10:41 Uhr

Also ich würde erst mal - mit professioneller Hilfe also RA oder Sachverständiger - prüfen lassen, ob der GBR noch existiert oder nicht. Nur weil sich die Rechtsform eines Unternehmen ändert, muss sich nicht automatisch Beteiligungsverhältnisses der angeschlossenen Betriebe ändern. Checkt das mal - und nicht auf das hören was der AG Euch weismachen will.

"soll der GBR der nicht mehr existiert mitentscheiden können"

das ist natürlich völliger Quatsch entweder gibt es den GBR noch oder eben nicht. Wenn es KEINEN mehr gibt - kann da auch kein GBR mehr mitentscheiden

Und natürlich kann man eine BV oder auch GBV immer auch komplett NEU verhandeln und nicht NUR ergänzen. Wenn Euch als BR also irgendwas an der alten nicht passt und ihr es geändert haben wollt - scheißt ihr das in den "Ring". Aber auch das würde ich nur mit Sachverständigen machen

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