Erstellt am 16.08.2017 um 10:02 Uhr von Niemand
Zuerst reden. einfach den Chef darauf ansprechen.
Wenn das nichts hilft dem Chef eine Mahnung mit Nachfrist senden.
Wenn das nichts hilft den ausstehenden Lohn beim Arbeitsgericht einklagen. Dafür reicht es wenn man zur Gerichtsstelle beim zuständigen Arbeitsgericht geht und diese hilft einem dann bei der Klageerhebung.
Grundsätzlich wird Lohn und Gehalt spfort fällig und kann ohne Setzung einer Nachfrist eingeklagt werden. Das sollte man jedoch vermeiden, um den Betriebsfrieden nicht zu stöhern. Ist aber eine Insolvenz der Firma abzusehen, sollte man seine Ansprüche so schnell als möglich enklagen.
Es handelt sich aber immer um einen einzelvertraglichen Anspruch und der BR kann da nichts machen auser mal mit dem Chef reden.
Erstellt am 16.08.2017 um 10:29 Uhr von Challenger
Zitat Niemand :
Es handelt sich aber immer um einen einzelvertraglichen Anspruch und der BR kann da nichts machen auser mal mit dem Chef reden.
_______________________
Richtig. Aber der BR kann zukünftig die Zustimmung für Mehrarbeit bzw Überstunden verweigern, sofern denn einer existiert