Ein Hallo an alle Forumteilnehmer,
ich habe eine (wahrscheinlich schon oft gestellte) Frage zur An- und Abmeldung von freigestellten Betriebsräten beim Arbeitgeber. Ich stelle sie, weil die Angelegenheit gerade eskaliert und vor einem Rechtsstreit steht.

Unsere Chefin ist leider ein großer Kontrollfreak, der BR musste Sie deswegen schon einmal gerichtlich in die Schranken weisen, leider beginnt die übermäßige Kontrolle von (speziell engagierten) Betriebsrätinnen möglicherweise wieder von vorn:

Wir haben eine Personalsoftware im Einsatz, wo sich alle Mitarbeiterinnen zur Zeiterfassung an- und abmelden (bei Beginn und Ende der Arbeit sowie Unterbrechungen in denen das Betriebsgelände verlassen und wieder betreten wird). Wenn ich BR Arbeit erledige melde ich mich beim Vorgesetzten kurz ab- und wieder an. Jetzt verlangt die Chefin, dass sich unsere frei gestellte BR-Vorsitzende (sie ist auch GBR Vorsitzende) , die immer innerhalb der offiziellen Betriebszeiten anwesend ist, neben der Anmeldung über das Zeiterfassungsprogramm sich persönlich bei der Chefin oder ihren Vertreter bei jedem Betreten und Verlassen des Arbeitsplatzes (im Sinne von Betriebsgelände) an- und abzumelden hat. Begründung: Dazu ist unsere BR-Vorsitzende verpflichtet.

Ist das richtig? Muss sie sich jedes mal persönlich melden? Oder ist das, wie ich denke, eine unzulässige Sonderbehandlung und Schikane, denn sie meldet sich ja wie jeder mit der Zeiterfassung an und ab?

LG Pummelfee