Abmelden beim Vorsitzenden
Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob ich mich als BR-Mitglied auch bei unserem Vorsitzenden abmelden muss, wenn ich BR-Aufgaben erledige?
Bei meinem Vorgesetzten weiß ich, das ich mich abmelden muss. Aber kann das der Vorsitzende auch von mir verlangen???
Danke
Community-Antworten (7)
10.11.2011 um 10:47 Uhr
@Brunhilde Nein muss man nicht. Die/der BRV ist nicht disziplinarischer Vorgesetzter des einzelnen BRM.
10.11.2011 um 11:51 Uhr
Wenn dein Vorgesetzter der BR-Vorsitzende ist, dann musst du dich bei ihm abmelden.
10.11.2011 um 11:57 Uhr
Brunhilde - was will denn der Vorsitzende damit anfangen?
Also - wie Kölner schon schreibt - aber viele BRV glauben, sie hätten Vorgesetztenfunktion innerhalb des BR - welch ein Irrtum.
10.11.2011 um 11:58 Uhr
du musst dich beim BRV verhindert melden wenn du durch BR Aufgaben für eine Sitzung verhindert bist. z.B Reise zu einem entfernten Betriebsteil.
10.11.2011 um 14:20 Uhr
Was er damit bezwecken will weiß ich auch nicht. Machtgeil!!!
Danke für die Infos.
10.11.2011 um 14:25 Uhr
@Brunhilde Männer halt...
15.11.2011 um 13:43 Uhr
Die Frage lautete:
...ob ich mich als BR-Mitglied auch bei unserem Vorsitzenden abmelden muss, wenn ich BR-Aufgaben erledige?
Die Betonung liegt auf AUCH! Und wenn der BRV auch der diziplinarische Vorgesetzte wäre, muss er sich bei ihm NICHT zusätzlich abmelden, da er sich bei Ihm ggf. ( also nicht immer, z.B. bei fester Freistellung überhaupt nicht ) schon informell freigestellt hat!
Das nur mal am Rande und weil noch eine Antwort offen, der Beitrag von @Tänzbär sehr pauschal gehalten und somit falsch war ;)
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