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Abmelden beim Vorsitzenden

B
Brunhilde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mich würde interessieren ob ich mich als BR-Mitglied auch bei unserem Vorsitzenden abmelden muss, wenn ich BR-Aufgaben erledige?

Bei meinem Vorgesetzten weiß ich, das ich mich abmelden muss. Aber kann das der Vorsitzende auch von mir verlangen???

Danke

1.27207

Community-Antworten (7)

K
Kölner

10.11.2011 um 10:47 Uhr

@Brunhilde Nein muss man nicht. Die/der BRV ist nicht disziplinarischer Vorgesetzter des einzelnen BRM.

T
Tanzbär

10.11.2011 um 11:51 Uhr

Wenn dein Vorgesetzter der BR-Vorsitzende ist, dann musst du dich bei ihm abmelden.

G
gironimo

10.11.2011 um 11:57 Uhr

Brunhilde - was will denn der Vorsitzende damit anfangen?

Also - wie Kölner schon schreibt - aber viele BRV glauben, sie hätten Vorgesetztenfunktion innerhalb des BR - welch ein Irrtum.

N
niemand

10.11.2011 um 11:58 Uhr

du musst dich beim BRV verhindert melden wenn du durch BR Aufgaben für eine Sitzung verhindert bist. z.B Reise zu einem entfernten Betriebsteil.

B
Brunhilde

10.11.2011 um 14:20 Uhr

Was er damit bezwecken will weiß ich auch nicht. Machtgeil!!!

Danke für die Infos.

K
Kölner

10.11.2011 um 14:25 Uhr

@Brunhilde Männer halt...

N
NoPain

15.11.2011 um 13:43 Uhr

Die Frage lautete:

...ob ich mich als BR-Mitglied auch bei unserem Vorsitzenden abmelden muss, wenn ich BR-Aufgaben erledige?

Die Betonung liegt auf AUCH! Und wenn der BRV auch der diziplinarische Vorgesetzte wäre, muss er sich bei ihm NICHT zusätzlich abmelden, da er sich bei Ihm ggf. ( also nicht immer, z.B. bei fester Freistellung überhaupt nicht ) schon informell freigestellt hat!

Das nur mal am Rande und weil noch eine Antwort offen, der Beitrag von @Tänzbär sehr pauschal gehalten und somit falsch war ;)

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