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Betriebsrat Arbeit Abmelden / Rückmelden.

A
AndreasV
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen Ich habe Fragen zum Thema Betriebsrat Arbeit Abmelden/Rückmelden.

Online habe ich gelesen das ich mich abmelden muss bzw. dies auch der Betriebsratsvorsitzende machen kann. Wie würde hier der Prozess sein, würde der Betriebsratsvorsitzende eine Mail an meinen vorgesetzten schreiben?

Wieso ich überhaupt auf die ganzen fragen gekommen bin, ist das ich mich jede Woche Schriftlich per mail bei meinem vorgesetzten abmelden für unsere Betriebsratssitzung sowie andere Termine die wir mit anderen Betriebsräten haben. Kann ich dieses nicht (vereinfachen) und in einer mail sagen sagen ich bin im Zeitraum vom 25.03.2021 bis 25.06.2021 in der zeit von 15:00-16:00 Uhr in einer Betriebsrat Veranstaltung?

Die nächste frage die sich mir stellt ist wie es bei der Rückmeldung ist. Vor der Covid 19 Pandemie, konnte ich mich persönlich zurückmelden bzw. mein Vorgesetzter hat gesehen das ich zurück war, somit habe ich dieses nie verschriftlicht. Jetzt sieht das ganze ja ein wenig anderes aus durch Homeoffice, um alles richtig zu machen muss ich mich jetzt schriftlich wieder zurückmelden?

Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsratsmitglied-verpflichtet-zur-abmeldung-am-arbeitsplatz/details/anzeige/

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Community-Antworten (5)

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celestro

23.03.2021 um 12:11 Uhr

Über die Art und Weise der Abmeldung und "Zurückmeldung" gibt es keine genaueren Vorschriften. Man muss es also "nur" machen.

Da Sitzungen auch mal ausfallen können sehe ich nicht, das eine Vorausabmeldung für 3 Monate sinnvoll ist. Im Home Office musst Du Dich nicht schriftlich zurückmelden (auch sonst muss es nicht schriftlich sein). Es wäre z.B. auch telefonisch möglich.

R
rsddbr

23.03.2021 um 14:28 Uhr

Die Ab- und Anmeldung hat betriebsüblich zu erfolgen. Am einfachsten besprichst du das mit deiner Führungskraft, wie ihr das handhaben wollt.

Recht ausführlich erläutert: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsratsmitglied-verpflichtet-zur-abmeldung-am-arbeitsplatz/details/anzeige/

A
AndreasV

23.03.2021 um 15:52 Uhr

Danke schon mal euch beiden für die Antwort.

Mir war gar nicht bewusst das ich mich wieder anmelden muss, zuvor hat er mich ja gesehen, wenn ich wieder am Platz war, natürlich habe ich immer das Zeitfenster mit angegeben wie lange ich in der BR-Sitzung bin.

Das mit dem Anmelden werde ich wohl besser wie gehabt Wöchentlich machen.

B
BRHamburg

24.03.2021 um 05:27 Uhr

Der beste Weg ist hier das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Ich konnte aus der Frage auch nicht rauslesen das dein Vorgesetzter hier überhaupt Handlungsbedarf sieht. Machst du dir hier Gedanken über Sachen, die völlig unnötig sind?

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XYZ68

24.03.2021 um 07:19 Uhr

Kläre es am Besten mit deinem Vorgesetzten. Ich hatte grade einen Wechsel, vorher habe ich mit einer voraussichtlichen Zeitangabe per Mail abgemeldet, auch wenn es kurzfristige Sachen waren. Mit meiner neuen Vorgesetzten sind wir grade am absprechen, wie wir es händeln werden. Da ich eh nicht vertreten werde und meine Arbeit zum größten Teil selbst organisiere, muss ich nur sehen, alle meine Aufgaben zu erfüllen. Sie kennt die Situation. Regeltermine werde ich nicht gesondert melden müssen und ganztägige Termine sind eh im Schichtplaner mit hinterlegt. Nur wenn ein Mehraufwand ist und ich in einen Konflikt mit meinen anderen Aufgaben komme, muss ich es natürlich weitergeben.

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