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BR-Arbeit während Elternzeit

P
Pep151286
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich komme gleich zur Sache :-) Eines meiner BR-Mitglieder ist schwanger und wird ab 01.01.18 in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen. Sie ist nicht abgeneigt in dieser Zeit weiterhin an BR-Sitzungen teilzunehmen. Wie stellt sich das rechtlich dar? Kann sie nur für die Zeiten der Sitzungen teilnehmen oder muss sie dann ihr volles Tagessoll an Arbeitszeit ableisten?

Ich freue mich über zahlreiche Antworten.

EDIT: Wie kann ich ihr benötigte Unterlagen für eine Sitzung zukommen lassen, ohne den Datenschutz zu verletzen.?

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Community-Antworten (3)

I
ickederdicke

10.08.2017 um 13:30 Uhr

Mandat , Elternzeit und und Arbeitsleistung sind verschiedene Paar Schuhe...Also Mandatsarbeit ,durch Elternzeit.ist eure Kollegin nicht verhindert.

G
gironimo

10.08.2017 um 13:31 Uhr

Sie kann an den Sitzungen teilnehmen, wenn sie es will. Das "Tagessoll" muss nicht erreicht werden.

B
BloodyBeginner

10.08.2017 um 17:13 Uhr

Wobei eine Anrechnung der BR Stunden in Freizeit gibt es nicht, das läuft dann als unentgeltliches Ehrenamt. Musste ich selbst schon erfahren.

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