BR-Arbeit während Elternzeit
Hallo zusammen,
ich komme gleich zur Sache :-) Eines meiner BR-Mitglieder ist schwanger und wird ab 01.01.18 in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen. Sie ist nicht abgeneigt in dieser Zeit weiterhin an BR-Sitzungen teilzunehmen. Wie stellt sich das rechtlich dar? Kann sie nur für die Zeiten der Sitzungen teilnehmen oder muss sie dann ihr volles Tagessoll an Arbeitszeit ableisten?
Ich freue mich über zahlreiche Antworten.
EDIT: Wie kann ich ihr benötigte Unterlagen für eine Sitzung zukommen lassen, ohne den Datenschutz zu verletzen.?
Community-Antworten (3)
10.08.2017 um 13:30 Uhr
Mandat , Elternzeit und und Arbeitsleistung sind verschiedene Paar Schuhe...Also Mandatsarbeit ,durch Elternzeit.ist eure Kollegin nicht verhindert.
10.08.2017 um 13:31 Uhr
Sie kann an den Sitzungen teilnehmen, wenn sie es will. Das "Tagessoll" muss nicht erreicht werden.
10.08.2017 um 17:13 Uhr
Wobei eine Anrechnung der BR Stunden in Freizeit gibt es nicht, das läuft dann als unentgeltliches Ehrenamt. Musste ich selbst schon erfahren.
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