Gleichstellung bei Urlaubsanspruch Elternzeit
Moin, wir haben in unserer Firma den Fall das wir bis jetzt immer auch während der Elternzeit Anspruch auf die Urlaubstage für die Zeit hatten. Jetzt mit einem Mal sagt unser Chef das es keinen Anspruch darauf gibt, soweit ist das auch in Ordnung. Allerdings hatte ein Arbeitnehmer ein Jahr Elternzeit und sollte danach seinen Resturlaub wegnehmen (einschließlich des Urlaubs für Elternzeit), hat er dann auch gemacht und unser Betrieb hat das so stehen lassen obwohl der Urlaub somit nicht berechtigt war! Ein zweiter Arbeitnehmer hatte, während der Zeit des ersten Arbeitnehmers, zwei Monate Elternzeit und bei Ihm wurde auch kein Urlaub gestrichen! Ein dritter Arbeitnehmer hatte 6 Monate Elternzeit, auch während der Zeit des 1. Arbeitnehmers, bei Ihm wurden allerdings 15 Urlaubstage von seinem Resturlaub abgezogen!
Damit ist die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer nicht gegeben da der 3. Arbeitnehmer benachteiligt wird! Wie können wir da als Betriebsrat vermitteln und kann der Arbeitgeber einfach den einen Arbeitnehmer so gravierend benachteiligen?
Danke schon mal für die Antworten!
Community-Antworten (5)
02.02.2016 um 00:35 Uhr
Der Gesetzestext ist eindeutig:
"Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet."
Was wollt Ihr erreichen? Dass auch den anderen beiden AN der Urlaub gekürztwird?
02.02.2016 um 09:28 Uhr
Und außerdem gäbe es ja auch noch die Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
Abgesehen von der rechtlichen Lage, kann der Chef nicht einseitig eigene Regeln schaffen oder bestehende Regeln ändern.
02.02.2016 um 09:57 Uhr
Werdersahne, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.
02.02.2016 um 17:22 Uhr
@werdersahne Sicher, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt?
A hat 12 volle Monate Elternzeit genommen, also steht ihm kein Erholungsurlaub zu. B hat ein halbes Jahr Elternzeit genommen und ihm wird mutmaßlich der halbe Urlaub gestrichen Die beiden werden also schon mal gleich behandelt.
Vielleicht hat nun C vom 15.11. bis 15.01. Elternzeit und hat gar nicht bemerkt dass ihm gerade mal 1/12 für den einen vollen Monat (Dezember) abgezogen wurde?
02.02.2016 um 17:33 Uhr
zdophers,
das wäre aber ein anderer Sachverhalt als von Werdersahne geschildert.
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