Erstellt am 09.08.2017 um 20:14 Uhr von Pickel
Ausgehend von einer 5-Tage-Woche hat dein alter AG schon sämtliche Uelaubsverpflichtungen erfüllt. Wie mit dem freiwillig vereinbarten Urlaub Zu verfahren ist, liegt an den einzelvertraglichen Absprachen. Denkbar wär etwa dass der Urlaub anteilig der Monate gewährt wird, dass auf den Rest von 5 Tagen abgestellt wird oder dass die vollen 7 Tage bleiben.
Erstellt am 10.08.2017 um 11:12 Uhr von outofmemory
Wenn der neue AG nicht fragt wieviel Tage Urlaub du beim alten AG genommen hast, dann hast du 10 Tage Anspruch für den Rest des Jahres.
Zitat Pickel:
"Ausgehend von einer 5-Tage-Woche hat dein alter AG schon sämtliche Uelaubsverpflichtungen erfüllt."
Dies kann man so nicht sagen, da wir nicht wissen, ob zusätzlicher und gesetzlicher Urlaubsanspruch separat genommen werden können oder ob es nur Urlaub gibt. Egal ob dieser gesetzlich oder zusätzlich ist. Wenn es keine Unterscheidung gibt, dann würden die 30 Tage wie gesetzlicher Urlaub behandelt werden und du hättest noch die Möglichkeit die übrigen 8 Tage zu nehmen.Wenn es eine Unterscheidung gibt, dann musst du nachschauen, wie viel gesetzlichen Urlaubsanspruch du schon in Anspruch genommen hast. Und dann würde das selbe Spiel bei dem neuen AG losgehen... gibt es eine Unterscheidung usw.. Aber erst, wenn der neue AG fragt :-)