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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Raucherpausen Kronketisieren

B
bürgermeister
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde,

Ich bräuchte mal eure Sichtweise auf folgenden Sachverhalt.

Unsere GL samt Personalabteilung, trat an den BR heran mit dem Vorschlag die Raucherpausen zu konkretisieren. Es ist bei uns erlaubt Raucherpausen zu machen, sofern diese die Produktionsabläufe nicht behindern und diese müssen auch gestempelt werden, das ist jetzt nicht das Problem. Unsere GL möchte jedoch das es zukünftig so ist das die Raucher, frühestens nach 2 Std zu ihrer ersten Zigarette gehen können(weil anscheinend es einige übertreiben). In unserem Gremium kam der Vorschlag auf diese Zeit Vorgabe dahingehend zu ändern das man sagt es wird jedem Raucher gestattet 4x in der normalen Arbeitszeit Rauchen zu gehen unabhängig von der Zeit der Anwesenheit. Sollten Überstunden gemacht werden kann man diese ruhig auf 6x anheben. Desweiteren steht in dieser Konkretisierung, das wenn man gegen die Vorschrift Verstößt die Raucherpause zu stempeln( Rauchen ohne Stempeln) eine Abmahnung bekommt und bei einem weiteren Vorfall innerhalb von 24 Monaten letztendlich die Kündigung). Da schwebt uns eher der Modus vor Ermahnung, Abmahnung und im letzten schritt die Kündigung.

Zur Info es existiert im Außenbereich eine Raucherinsel die Überdacht ist, im Winter werden Jacken gestellt und man kann einen Lammelenvorhang aufhängen damit es nicht so windig ist. Es soll zukünftig auch auf dem gesamten Betriebsgelände und den Geschäftsräumen striktes Rauchverbot gelten. Ausnahme Raucherinsel...

Wäre erfreut über Input oder etwaige Meinungen oder Kurz Schilderungen wie es bei euch geregelt ist.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

09.08.2017 um 18:50 Uhr

Na - jedenfalls kein Freifahrtschein für Kündigungen. Das sollte auf keinen Fall in die BV. Weder so noch so....

Z
Zander

09.08.2017 um 18:58 Uhr

Wenn die Raucherpausen gestempelt werden und der Ablauf nicht gefährdet wird dann ist es doch jedem selbst überlassen wann und wie oft er Rauchen geht. Ist ja keine Arbeitszeit.

P
Pjöööng

10.08.2017 um 01:24 Uhr

Zitat (bürgermeister). " Es ist bei uns erlaubt Raucherpausen zu machen, sofern diese die Produktionsabläufe nicht behindern und diese müssen auch gestempelt werden, "

Falls es bisher keine BV gibt werdet Ihr wohl eine BV vereinbaren müssen und da ist alles offen.

E
Erbesenzähler

10.08.2017 um 09:04 Uhr

Bei uns ist es genau so wie bei euch (noch) geregelt ist. Der Abteilungsleiter hat bei uns die Aufgabe die Funktionalität der Abteilung zu gewährleisten. Somit achtet er auch die Anzahl und Länge der Unterbrechungen durch Raucherpausen. Sollte es zu viel werden muss er den AN darauf (ohne rechtliche Konsequenzen) hinweisen. Das funktioniert seit Jahren bei uns. Bei uns werden auch nicht so viele Raucherpausen gemacht wie bei euch vom AG gefordert. Da ja bei euch gestempelt wird guckt euch doch mal die Zeiten an. Sind es wirklich so viele Raucherpausen wie der AG behauptet?

Denkt dran bald sind Wahlen und "Süchtige" können es euch schnell übelnehmen...

B
bürgermeister

10.08.2017 um 11:51 Uhr

@Erbsenzähler:

Einige halten es im Rahmen. Und ein Anonymer Zeitenausdruck wurde mir gezeigt und der Kollege war so gut wie stündlich Rauchen. Und genau das möchte man verhindern. Wir haben ja auch den einen oder anderen Raucher im Gremium und von denen stammt der Vorschlag mit 4x rauchen in der Schicht. Ich habe mich auch mit Rauchern außerhalb des Gremiums unterhalten und stieß jetzt nicht auf Ablehnung. Ist halt ne heikle Kiste. Und der Tipp mit der BV ist gar nicht mal so schlecht.

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