Erstellt am 17.06.2011 um 13:34 Uhr von charlot
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein – 4 TaBV 12/07 hat entschieden, dass der Arbeitgeber allein entscheidungsberechtigt ist ob er seine Arbeitnehmer während der Raucherpausen weiterbezahlt. Der Betriebsrat hat hier kein Mitbestimmungsrecht.
http://www.juristen-blog.de/arbeitsrecht/32/lag-schleswig-holstein-kein-mitbestimmungsrecht-des-betriebsrates-bei-der-bezahlung-von-raucherpausen/
Da das Stempel nur dem Zwecke der Erfassung der nicht zu vergüteten Arbeitszeit zählt, kann sich hier keine MB ergeben.
Das generelle Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Ordnung innerhalb des Betriebes nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sei nämlich durch die Regelung der Raucherpausen nicht betroffen.
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 06.08.2004, Az.: 10 Ta BV 33/04
Erstellt am 17.06.2011 um 15:40 Uhr von Brigachkatz
Hallo Nordisca,
wir hatten vor ein paar Jahren das gleiche Problem.
Leider hatten wir einige MA die zu oft (jede Stunde) zum rauchen gingen. Die Vorgesetzten beschwerten sich daraufhin bei der GL, die das Rauchen dann untersagen wollte. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde bei Raucherpausen nicht ausgestempelt.
Daraufhin wurde auf Antrag des BR eine BV über "Raucherpausen" geschlossen. Seither funktioniert das nach Anfangsschwierigkeiten, was das korrekte Aus- und Anstempeln betraf, gut.
Vorgesetzte können sich nicht mehr über die Raucherpausen beschweren und die MA gehen weniger raus.
Das ist jedenfalls besser als ein generelles Rauchverbot.
Erstellt am 17.06.2011 um 16:26 Uhr von rkoch
Wir stehen aktuell auch vor dem selben Problem, sind aber auch gegen das Ausstempeln.
Unsere Argumentation:
1. An den Arbeitsplätzen selbst besteht schon seit Jahren ein Rauchverbot, dieses soll jetzt "nur noch" auf die Gänge (wo bislang geraucht wurde) ausgedehnt werden. Obwohl die MA also schon immer ihre Arbeitsplätze verlassen mußten wurde die Rauchpause doch bezahlt --> betrl. Übung ? Könnte sein, da im Gegensatz zum zitierten Urteil das Rauchverbot bereits besteht und Rauchen während der AZ trotzdem geduldet wurde.
2. Im drei-Schicht-Betrieb besteht kaum eine Möglichkeit die abgestempelten Pausen nachzuarbeiten (deswegen werden ja die Pausen hier ohnehin bezahlt)
3. Im zwei-Schicht-Betrieb haben die MA im Rahmen der Gleitzeitreglung sich darauf verständigt i.d.R. so früh als möglich anzufangen, damit die Spätschicht so früh als möglich nach Hause kann. Sollen jetzt die Pausen nachgearbeitet werden, wird dadurch u.U. ein Nichtraucher belastet, da er an seinem Arbeitsplatz dann erst später anfangen, also auch erst später nach Hause gehen kann. Dazu kommt noch, das der auch von den Vorgesetzten als positiv angesehene Nebeneffekt das der Schichtwechsel aller MA i.d.R. zum selben Zeitpunkt stattfindet ebenfalls gestört wird. Das wird den Betriebsfrieden nachhaltig stören.
4. Selbst wenn die AN den Arbeitsplatz verlassen unterbrechen sie dadurch faktisch nicht ihre Arbeit. Durch die Laufzeiten unserer Maschinen beschränkt sich ein Teil der AZ auf Überwachung der Funktion. Die MA rauchen zu Zeiten wo sie im eigenen Ermessen erkennen das man die Maschine für einige Minuten auch mal sich selbst überlassen kann. Damit ist (ebenfalls in Zusammenhang mit obigem Urteil) die Arbeitszeit in diesem Sinne nicht unterbrochen. Würde man diese Zeiten abstempeln, so würde der AG unrechtmäßigerweise Arbeitszeit gewinnen (!). Also müßten die AN die Rauchpausen auf Zeiten verlegen wo die Maschine steht. Effektiv wird durch diese Unterbrechung des Arbeitsflusses die Arbeit ineffektiver.
5. Der Weg zur Raucherecke im Außenbereich kann faktisch nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden, da der Stempelautomat in der Nähe der Raucherecke steht und die Wege dorthin nicht zeitmäßig berechenbar sind. Dadurch geht wieder Arbeitszeit verloren, welches man vermeiden könnte, wenn man Raucherecken vor Ort einrichtet (worauf wieder abstempeln unmöglich wäre)
Wir wissen, das wir am Ende wohl eher schlechte Karten haben wenn der AG sich unbedingt mit seiner Abstempelei durchsetzen will, aber wir HOFFEN auf Verständnis... Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Natürlich wissen wir, das wir hier in der schwächeren Position stehen
Erstellt am 17.06.2011 um 17:01 Uhr von paula
@rkoch
viel Spass bei kämpfen ;-)
Es handellt sich für einen BR um ein leider undankbares Thema. Das liegt m.E. daran, dass der gesellschaftliche Graben zwischen Nichtrauchern und Rauchern immer tiefer wird.
Wenn ich bei uns in Bayern sehe wie emotional und wenig rationell diese Thematik angegangen wurde, wird mir immer noch ganz anders.
Bei uns im Laden gibt es mehr Nichtraucher als Raucher und jeder Vorstoss des AG zum Nichtraucherschutz (und dem damit verbundenen Drängen des Rauchens in unbezahlte Pausen) wurde von der Mehrheit der MA mit Beifall bedacht. Es gibt sogar MA die sich von den Raucherräumen in 50m Entfernung gestört fühlen und alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen. So stehen nun die Raucher draußen und schauen mit Groll auf die Nichtraucherfraktion
Traurig aber wahr
Erstellt am 18.06.2011 um 19:19 Uhr von Putzer
Ja Paula , nur in Bayern, weil die Raucher zu Faul wahren ihre Stimme ab zu geben.
Die anderen machen das schon ??????????????????
Erstellt am 19.06.2011 um 12:08 Uhr von mainpower
Hallo,
der BR hat darüber zu wachen dass bestehende Gesetze eingehalten werden. Also auch das Nichtraucherschutzgesetz. Ergo muss der BR auch daran interessiert sein dass dieses umgesetzt und eingehalten wird, mit allen konsequenzen. Der BR hat zwar die Mitbestimmung, aber nur bei der Ausgestaltung. Verhindern kann der BR menes erachtens nichts. Auch nicht beim Ausstempelen zur Raucherpause. Bezahien muss der AG dem AN diese Pause schon gar nicht.Der AN wird fürs Arbeiten bezahlt und nicht fürs Rauchen.