W.A.F. LogoSeminare

Raucherpausen/Arbeitszeit - unter den Umständen, dass die MA ihr Arbeitsgerät mit in den Raucherraum nehmen, überhaupt verlangbar, dass ausgestempelt wird?

L
li-reni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle

zur Zeit haben wir leider noch keinen BR, der wird erst Anfang 2008 gegründet. Nun habe ich erfahren, dass unsere GL plant, dass für Raucherpausen ausgestempelt werden soll. (in den Büros wird seit einiger Zeit nicht mehr geraucht und wir haben einen Raucherraum).

Nun ist es so, dass z. B. ich (Zentrale) und die Telefonverkäufer, die fast alle rauchen, ihr Arbeitsgerät, sprich das Telefon, mit in die Raucherpause nehmen, damit wir für die Kunden erreichbar sind. So ist die Raucherpause ja keine Pause mehr.

Jetzt habe ich 2 Fragen:

  1. Sollte die GL vor Gründung des BR den Beschluss gefasst haben, dass Raucherpausen ausgestempelt werden, hat der neu gegründete BR dann später noch die Möglichkeit zu intervenieren? Oder hat der generell keine Mitbestimmungsrechte in dieser Frage?
  2. Ist es unter den Umständen, dass die MA ihr Arbeitsgerät mit in den Raucherraum nehmen, überhaupt verlangbar, dass ausgestempelt wird?

Danke im Voraus und Gruß an Alle

5.41206

Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

28.11.2007 um 21:13 Uhr

Na kein Wunder, dass dir bis jetzt noch keiner geantwortet hat. Also das Thema ist mehschichtig zu betrachten.

  1. Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
  2. Gleichbehandlung oder auch Pause nicht gleich Ruhezeit

zu 1: Wie es bei euch geregelt wurde mit absolutem Rauchverbot ist eine Möglichkeit das Nichtraucherschutzgesetz einzuhalten. Es wäre aber auch möglich gewesen, Raucher zusammen in ein Büro unterzubringen und Nichtraucher in einem anderen. zu 2. Ich vertrete der Meinung, dass wenn es darum geht, dass ein Raucher wärend seiner Raucherpause ene qualmt, dass er nciht ausstempeln muß. Es muß ja auch niemand wenn er auf Toilette geht (und wenn es 15 Minuten dauert) ausstempeln. Und weiter, der nimmt bestimmt das telefon nciht mir, der Raucher soll das machen? Wenn Pause und keine bezahlte Arbeitszeit, dann auchkeine Arbeit. Das heißt, der AG soll sich mit eurem zukünftigen BR zusammen setzen und eine BV diesbezüglich verabschieden. Bei uns ist dieses Thema gerade aktuell, wir stehen in Verhandlungen. Schon seit einiger Zeit. Solange die BV nciht unterschrieben ist, bleibt alles beim alten. Das wollen sowohl GL als auch BR. ABER: die Nichtraucher werden schon geschützt (durch verlegung in andere Büros oder Abschnitte) natürlich unter Berücksichtigung des MBR des BR

K
Kölner

28.11.2007 um 21:21 Uhr

@Don Johnson Klären wir die (mal wieder) Grundlagen: Bist Du der Meinung, dass ein Toilettengang mit einer Zigarettenpause gleichzusetzen ist?

Deine betriebliche Lösung ("durch verlegung in andere Büros oder Abschnitte") könnte sich zudem ebenso als "Luftnummer" herausstellen, weil der AG den rauchfreien Arbeitsplatz eben nicht herstellt! Spassig finde ich auch Deinen Hinweis, dass bei Euch "alles beim alten" bleibt bis die BV abgeschlossen ist. Wenn der Schuss mal nicht nach hinten los geht...

D
DonJohnson

28.11.2007 um 21:28 Uhr

Ach Kölner - lass es einfach - geh nach Köln oder wohin immer du willst. Der AG hat nur für den Nichtraucher einen rauchfreien Arbeitsplatz zu garantieren (vielleicht solltest du dich erst mal kundig machen bevor du ne dicke Lippe riskierst)

Der Schuss kann nciht nach hinten losgehen, da es zeitliche Limits gibt - die nächsten (das solltest du wissen wenn du Ahnung hast) sind die, die uns von der Politik vorgesetzt werden - ach sorry, ich vergaß mit wem ich sprach: "Mister ich schule Bertiebsräte..." - sorry, habe ich echt vergessen.

Und nochmals wird meine negative Meinung was dich angeht bestätigt: schau mal wie lange die Frage hier steht - und du hilfst nciht, sondern willst nur andere Leute belehren - hast keinerlei Konzept oder Antwort - nur immer DJ ärgern - und vermutlich andere.

Sorry Kölner, aber für mich bist du ne kleine Leuchte - keine Lust auch nur noch ein Wort an dich zu verschwenden - bin ich mal nciht deiner meinung sage ich nur noch "bla bla bla" weil das ist es was du machst!

bla bla bla

K
Kölner

28.11.2007 um 21:38 Uhr

@Don Johnson Du musst unbedingt ruhiger werden. Das würde uns allen helfen.

Sehen wir uns doch mal gemeinsam Deine Trugschlüsse an: "Der AG hat nur für den Nichtraucher einen rauchfreien Arbeitsplatz zu garantieren (vielleicht solltest du dich erst mal kundig machen bevor du ne dicke Lippe riskierst)" Eben! Und zwar auch bei einer Wanderschaft durch den Betrieb! Selbst der Gang zur Toilette muss rauchfrei vonstatten gehen können.

"Der Schuss kann nciht nach hinten losgehen, da es zeitliche Limits gibt - die nächsten (das solltest du wissen wenn du Ahnung hast) sind die, die uns von der Politik vorgesetzt werden [...]" Welche Limits, lieber Kollege? Hoffentlich verwechselst Du die Gaststättenverordnung nicht mit der ArbStättV. Das wäre ja schlimm...

"Und nochmals wird meine negative Meinung was dich angeht bestätigt: schau mal wie lange die Frage hier steht - und du hilfst nciht, sondern willst nur andere Leute belehren - hast keinerlei Konzept oder Antwort - nur immer DJ ärgern - und vermutlich andere.

Sorry Kölner, aber für mich bist du ne kleine Leuchte - keine Lust auch nur noch ein Wort an dich zu verschwenden - bin ich mal nciht deiner meinung sage ich nur noch "bla bla bla" weil das ist es was du machst!

bla bla bla"

Auch wenn ich eine "kleine Leuchte" bin - wenigstens erkennst Du an, dass ich leuchte. Dieses wiederum kann ich so bei Dir nicht erkennen, weil ein Leuchtmittel vorhanden sein müsste!

L
li-reni

29.11.2007 um 09:08 Uhr

Hallo Don Johnson,

das mit der BV schwebt mir ja auch vor. Aber was ist nun, wenn die GL schon vor Gründung eine Regelung vorlegt? Können wir als BR auch im nachhinein noch was machen?

Danke

K
Kölner

29.11.2007 um 09:27 Uhr

@li-reni Im Prinzip könnte ein BR sich auch dann noch darum kümmern; wenngleich es schwerer werden wird, dann eine Regelung zu finden.

Ihre Antwort