Auch mal wieder eine Frage von mir.
Unsere Personalabteilung ist der Meinung, dass der Samstag als Ausgleichstag genommen werden kann.
Nun, ich sehe es nicht so.
Laut Manteltarifvertag haben wir eine 5 Tage Woche. Der Samstag steht auch bei den betroffenen MA nicht als Arbeitstag im Arbeitsvertrag.
Laut Arbeitszeitgesetz muss ein Ausgleichstag zeitnah, oder innerhalb von 14 Tagen gewährt werden.
Im Moment haben wir sehr viele zusätzliche Wochenendtätigkeiten und unsere Personalabteilung legt uns da immer wieder neue Steine in den Weg.
Erst wollten sie den MA weiß machen, dass sie dafür ihre zusätzlichen Überstunden zum Ausgleich nehmen müssen, nun soll es der Samstag sein.
Bin ich richtig oder liege ich da falsch?