W.A.F. LogoSeminare

Ausgleichstag für Sonntagsarbeit wenn nur wenige Stunden am Sonntag gearbeitet werden?

A
AndreaXX
Jan 2018 bearbeitet

Wenn Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten, müssen sie nach dem Arbeitszeitgesetzt einen Ausgleichstag erhalten.

Nur wie wird das gerechnet, wenn am Sonntag kein ganzer Tag, sondern nur 6 Std. (statt 7,8 Std.) gearbeitet wird?

  • Da das ArbZG von einem "Ausgleichstag" ausgeht, wird ein ganzer Tag gewährt mit 7,8 Std. Die 1,7 Std. werden dem Mitarebiter "geschenkt". (Schön wär's.)

  • Da am Sonntag weniger als 7,8 Std. gearbeitet werden, aber trotzdem ein Ausgleichstag her muss laut Gesetz, werden die 1,7 Std. als Minus im Arbeitszeitkonto eingetragen.

  • Wenn man nun am Sonntag nur 2 Std. arbeitet, muss man dann einen Ausgleichstag nehmen und sich 5,7 Std. Minus aufschreiben? Für einige Mitarbeiter ist es sehr schwierig dieses Minus wieder auszugleichen.

Da dieses Problem bei uns im Betrieb häufiger auftaucht, wäre es sehr schön dabei rechtssicher den Mitarbeitern Auskunft geben zu können.

Gruß, Andrea

18.55604

Community-Antworten (4)

A
Angi1

08.04.2008 um 13:29 Uhr

Hallo AndreaXX,

der Sonntag ist ein Ruhetag, an dem nicht gearbeitet werden darf! Sollte doch gearbeitet werden ( Sonderregelungen) muß dem Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen ein anderer Ersatzruhetag gewährt werden.

Also arbeitest Du an einem Sonntag (egal wie lange) musst Du innerhalb innerhalb von 2 Wochen eine Tag frei haben. Dies kann auch ein arbeitsfreier Samstag sein. Es soll sichergestellt werden, dass niemand länger als 14 Tage an einem Stück ohne Ruhetag arbeitet.

MfG Angi1

I
Immie

08.04.2008 um 13:59 Uhr

@AndreaXX §11 Abs 3 Arbeitszeitgesetz Für Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen ist ein Ersatzruhetag zu gewähren... ...es kommt nicht darauf an , für wieviele Arbeitsstunden der AN an Sonn-und Feiertagen zur Arbeit herangezogen wird...

A
AndreaXX

08.04.2008 um 14:44 Uhr

Ok, der Ersatzruhetag muss genommen und gewährt werden. Das habe ich ja auch nicht bezweifelt.

Aber wie sieht es mit den Arbeitsstunden aus? Rutschen die Mitarbeiter dann ins Minus durch den Ausgleichstag? Müssen sie das nacharbeiten? Was ist, wenn die Mitarbeiter das nicht wieder ausgleichen können ist?

P
Petrus

08.04.2008 um 15:14 Uhr

@Andrea: Ihr arbeitet regulär 6 Tage in der Woche 7,8 Std. - also 46,8 h/ Woche? Und dann noch ab und zu Sonntags 6 Std.? Was ist das denn für eine Branche?

Oder sind es eher 5x 7,8h = 39h/Woche + ab und zu Sonntags? Dann braucht's keinen "zusätzlichen" freien Tag: in der Folgewoche gibt es dann eben 5 Arbeitstage + 1 Ersatzruhetag (der sowieso frei wäre...) + 1 Sonntag

Ihre Antwort