Ausgleichstag für Sonntagsarbeit wenn nur wenige Stunden am Sonntag gearbeitet werden?
Wenn Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten, müssen sie nach dem Arbeitszeitgesetzt einen Ausgleichstag erhalten.
Nur wie wird das gerechnet, wenn am Sonntag kein ganzer Tag, sondern nur 6 Std. (statt 7,8 Std.) gearbeitet wird?
-
Da das ArbZG von einem "Ausgleichstag" ausgeht, wird ein ganzer Tag gewährt mit 7,8 Std. Die 1,7 Std. werden dem Mitarebiter "geschenkt". (Schön wär's.)
-
Da am Sonntag weniger als 7,8 Std. gearbeitet werden, aber trotzdem ein Ausgleichstag her muss laut Gesetz, werden die 1,7 Std. als Minus im Arbeitszeitkonto eingetragen.
-
Wenn man nun am Sonntag nur 2 Std. arbeitet, muss man dann einen Ausgleichstag nehmen und sich 5,7 Std. Minus aufschreiben? Für einige Mitarbeiter ist es sehr schwierig dieses Minus wieder auszugleichen.
Da dieses Problem bei uns im Betrieb häufiger auftaucht, wäre es sehr schön dabei rechtssicher den Mitarbeitern Auskunft geben zu können.
Gruß, Andrea
Community-Antworten (4)
08.04.2008 um 13:29 Uhr
Hallo AndreaXX,
der Sonntag ist ein Ruhetag, an dem nicht gearbeitet werden darf! Sollte doch gearbeitet werden ( Sonderregelungen) muß dem Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen ein anderer Ersatzruhetag gewährt werden.
Also arbeitest Du an einem Sonntag (egal wie lange) musst Du innerhalb innerhalb von 2 Wochen eine Tag frei haben. Dies kann auch ein arbeitsfreier Samstag sein. Es soll sichergestellt werden, dass niemand länger als 14 Tage an einem Stück ohne Ruhetag arbeitet.
MfG Angi1
08.04.2008 um 13:59 Uhr
@AndreaXX §11 Abs 3 Arbeitszeitgesetz Für Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen ist ein Ersatzruhetag zu gewähren... ...es kommt nicht darauf an , für wieviele Arbeitsstunden der AN an Sonn-und Feiertagen zur Arbeit herangezogen wird...
08.04.2008 um 14:44 Uhr
Ok, der Ersatzruhetag muss genommen und gewährt werden. Das habe ich ja auch nicht bezweifelt.
Aber wie sieht es mit den Arbeitsstunden aus? Rutschen die Mitarbeiter dann ins Minus durch den Ausgleichstag? Müssen sie das nacharbeiten? Was ist, wenn die Mitarbeiter das nicht wieder ausgleichen können ist?
08.04.2008 um 15:14 Uhr
@Andrea: Ihr arbeitet regulär 6 Tage in der Woche 7,8 Std. - also 46,8 h/ Woche? Und dann noch ab und zu Sonntags 6 Std.? Was ist das denn für eine Branche?
Oder sind es eher 5x 7,8h = 39h/Woche + ab und zu Sonntags? Dann braucht's keinen "zusätzlichen" freien Tag: in der Folgewoche gibt es dann eben 5 Arbeitstage + 1 Ersatzruhetag (der sowieso frei wäre...) + 1 Sonntag
Verwandte Themen
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit bei 35h Woche / 5 Tage
Hallo, ich habe folgende Frage: Laut Arbeitszeitgesetz muss für einene "Arbeitstag am Sonntag" ein Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen gewährt werden. Nun ist es bei uns so dass: - Wir eine 35h
Ausgleichstag Sonntagsarbeit - wann muss der gewährt werden?
Wir veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest bei dem die Belegschaft Sonntags arbeitet. Dies wird jedes Jahr aufs neue durch eine eine BV geregelt. Für die Überstunden erhalten die MA die tarifliche
Arbeitszeitkonto - Ausgleichstag für Sonntagsarbeit
Hallo Zusammen, MA haben aufgrund einer Vertriebsveranstaltung am kompletten Wochenende gearbeitet. Hierfür wurde sowohl für den Samstag als auch für den Sonntag die gearbeiteten Stunden im Arbeitszei
Mindestarbeitszeit am Sonntag
Ist Sonntagsarbeit gleich Sonntagsarbeit oder muss man eine Mindeststundenzahl gearbeitet haben, damit diese Sonntagsarbeit auch als solche gilt? Bei Sonntagsarbeit muss der AN ja 15 Sonntage im Jahr
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit
Auch mal wieder eine Frage von mir. Unsere Personalabteilung ist der Meinung, dass der Samstag als Ausgleichstag genommen werden kann. Nun, ich sehe es nicht so. Laut Manteltarifvertag haben wir eine