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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausgleichstag für Sonntagsarbeit bei 35h Woche / 5 Tage

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Satellite
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe folgende Frage: Laut Arbeitszeitgesetz muss für einene "Arbeitstag am Sonntag" ein Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen gewährt werden. Nun ist es bei uns so dass:

  • Wir eine 35h Woche haben (Montag - Freitag) (IG Metall)
  • Samstag / Sonntag ist normalerweise Arbeitsfrei
  • Bei doch anfallender Arbeit am Samstag / Sonntag innerhalb sowie außerhalb des Standortes es immer einer Genehmigung des Betriebsrates / Personalabteilung bedarf (Wichtiges Projekt...)

Bei uns wird nun so verfahren, dass der Ausgleichstag immer unter der Woche (Montag - Freitag) genommen werden muss. Zum leidewesen etlicher Mitarbeiter, da diese Gleitzeit für diesen Ausgleichstag nehmen müssen...

Wäre es nicht auch erlaubt diesen AUSGLEICHSTAG innerhalb von 14 Tagen auch am Samstag zu nehmen??? (Ohne hierfür Gleitzeit für einen Werktag (Mo-Fr) zu verschwenden...)

Vielen lieben Dank

4.72809

Community-Antworten (9)

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Xantippe

20.04.2016 um 09:18 Uhr

Hallo Satellite, ich denke der Samstag ist in der Regel sowieso frei. Was meinst Du also damit? An einem Tag der sowieso frei ist kann ich doch keine Stunden abbummeln. Oder sollen diese Tage vielleicht demnächst auch mit Feiertagen verrechnet werden?

S
Satellite

20.04.2016 um 09:30 Uhr

Ne es geht darum das wir diesen "Ausgleichstag" innerhalb 14 Tagen unter der Woche (Montag bis Freitag) nehmen MÜSSEN! Nun ist ja lt. Gesetz auch der Samstag wie ein Werktag zu behandeln. Könnte dieser Samstag nicht auch als "Ausgleichstag" bei uns gelten?
(Wir arbeiten aber in der Regel nur Montag - Freitag bei 7h/Tag - 35h/Woche)

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ickederdicke

20.04.2016 um 09:46 Uhr

Ich denke mal euer Gedankenfehler liegt in diesem Satz: "Zum leidewesen etlicher Mitarbeiter, da diese Gleitzeit für diesen Ausgleichstag nehmen müssen..."

G
gironimo

20.04.2016 um 09:52 Uhr

Sie haben doch sonntags gearbeitet (wahrscheinlich ohne Genehmigung der Behörde - oder????), dann ist es doch nicht nachteilig, wenn sie an einem Tag Mo-Fr frei hätten; es wäre doch Zeitausgleich. Ich sehe da gar kein Problem. Wenn allerdings der folgende Samstag ohnehin arbeitsfrei ist, ist das der Ausgleichstag im Sinne des ArbZG.

Wie mit den Mehrarbeitsstunden zu verfahren ist, die Sonntags entstehen, ist der BR in der Mitbestimmung - der AG kann es nicht einfach anordnen (oder die BV Arbeitszeit gibt es her).

Bist Du BR?

S
Satellite

20.04.2016 um 10:01 Uhr

Hallo gironimo, ich darf dich beruhigen natürlich haben wir eine Genehmigung der Behörden! (Stichwort: Messen + öffentliche Veranstaltungen) Nein bin kein BR - aber unser BR hat mal zu mir gesagt das wir den Ausgleichtag nur "während der Regelarbeitstage" (Mo-Fr) nehmen dürfen - Samstag sei nicht gültig, da wir ja nur normalerweise nur Mo-Fr arbeiten...

Dies ist ja dann wohl falsch....

A
Angie

20.04.2016 um 12:30 Uhr

Hallo Satellite § 11 Abs. 3 ArbZG lautet: "Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen Sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines de Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen Sie einen Ersatzruhetag haben der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 8 Wochen zu gewähren ist."

Dein Betriebsrat hat Recht. Du kannst ja nicht an einem Tag Frei bekommen an dem Du sowieso nicht arbeitest. Die Freizeit darf auch nicht mit Gleitzeit verrechnet werden. Es ist wie ein Sonntag unter der Woche, da Du ja am Sonntag gearbeitet hast.

LG Angie

P
Pjöööng

20.04.2016 um 13:02 Uhr

OMG! Heute ist wieder Koryphäentag?

Man sollte hier schon wenigstens unterscheiden zwischen dem Anspruch aus § 11 Arbeitszeitgesetz und dem Anspruch der sich aus den geleisteten Arbeitsstunden ergibt.

Der Anspruch aus § 11 soll lediglich sicherstellen, dass auch der Sonntagsarbeiter im Jahr mindestens seine 52 (plus Feiertage) freie Tage hat, ebenso wie der "normale" Arbeitnehmer. Daher kann dieser Ausgleichstag auch auf einen sowieso arbeitsfreien Samstag gelegt werden.

Davon unabhängig ist der Anspruch der sich aus den geleisteten Stunden ergibt, dieser kann durch Freistellung oder Auszahlung ausgeglichen werden. Hierbei müssen die innerbetrieblichen, tarifvertraglichen und individualrechtlichen Regelungen beachtet werden, ebenso wie die Mitbestimmung.

S
Satellite

25.04.2016 um 09:17 Uhr

Hallo Angi halten wir nun fest:

Der Ersatzruhetag muss im meinem Fall unter der Woche (Mo-Fr) genommen werden.

Allerdings müssen wir für diesen Ersatzruhetag Gleitzeit nehmen (Wir bekommen aber den Sonntag mit Normalem Gehalt + Zuschlägen vergütet) Ist das dann so Ok?

N
nicoline

25.04.2016 um 17:48 Uhr

Satellite, vielleicht doch noch mal die Antwort 7 von Pjöööng in Ruhe lesen.

Oder, vielleicht versuchen wir es mal mit einem Beispiel: Arbeits- oder tarifvertraglich ist eine 5 Tage Woche von Mo - Fr mit insgesamt 40 Std. vereinbart. Jetzt fällt Arbeit am Sonntag an von 8 Stunden. Dann war das keine 5 Tage Woche und du hast insgesamt 48 statt 40 Std gearbeitet. Diese +8 Std. wandern auf das Gleitzeitkonto und der AG ordnet an, dass diese 8 Std. gleich in der nächsten Woche wieder abgebummelt werden, damit ist es logisch, dass diese Std. wieder vom Gleitzeitkonto abgezogen werden. Damit ist die Mehrarbeit ausgeglichen und gleichzeitig die Bedingung nach § 11 ArbZG erfüllt.

Habt ihr keine BV zur Gleitzeit?

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