Hallo,
ich habe folgende Frage:
Laut Arbeitszeitgesetz muss für einene "Arbeitstag am Sonntag" ein Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen gewährt werden.
Nun ist es bei uns so dass:
- Wir eine 35h Woche haben (Montag - Freitag) (IG Metall)
- Samstag / Sonntag ist normalerweise Arbeitsfrei
- Bei doch anfallender Arbeit am Samstag / Sonntag innerhalb sowie außerhalb des Standortes es immer einer Genehmigung des Betriebsrates / Personalabteilung bedarf (Wichtiges Projekt...)

Bei uns wird nun so verfahren, dass der Ausgleichstag immer unter der Woche (Montag - Freitag) genommen werden muss. Zum leidewesen etlicher Mitarbeiter, da diese Gleitzeit für diesen Ausgleichstag nehmen müssen...

Wäre es nicht auch erlaubt diesen AUSGLEICHSTAG innerhalb von 14 Tagen auch am Samstag zu nehmen??? (Ohne hierfür Gleitzeit für einen Werktag (Mo-Fr) zu verschwenden...)

Vielen lieben Dank