CGM - §9 Urlaub - Verzicht auf Urlaubstage um den Lohn prozentual zu erhöhen!
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen!
bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes:
§9 Urlaub
-
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Es gelten die Regelungen in § 7 des CGM-Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung.
-
Zudem kann der Arbeitnehmer auf Teile des ihm zustehenden übergesetlichen Urlaubs verzichten. Dieser Verzicht ist rechtzeitig vor Beginn des Urlaubsjahres zu erklären und erst mit dessen Ablauf widerrufbar. Entsprechend dem Umfang des Urlaubsverzichtes erhöt sich das vereinbarte Tarifentgelt im jeweiligen Urlaubsjahr.
-bei einem Verzicht auf 2 Urlaubstage um 1% -bei einem Verzicht auf 4 Urlaubstage um 2% -bei einem Verzicht auf 6 Urlaubstage um 3%
Dabei orientiert sich diese Regelung an dem maßgeblichen CGM-Tarifvertrag in der gültigen Fassung, dort §7.
Meine Fragen sind nun:
-Stehen mir nicht eigentlich 30 Tage Urlaub zu? -Ist dieses Urlaub verkaufen überhaupt zulässig und rechtlich? -Kann man an die Mindest-Lohnstufen bei Elektrikern von der CGM ran kommen? -Ist die CGM überhaupt noch zulässig??
ich habe folgenden Manteltarif:
zwischen der Elektroinnung Bremen, Landesinnungsverband für Elektro- und Informationstechnik Niedersachsen/Bremen NFE Norddeutscher Fachverband Elektro- und Informationstechnik e.V. mit der Christlichen Gewerkschaft Metall Landesverband Nord/Küste.
Ich hoffe auf schnelle Antwort!
Danke schonmal im Vorraus!
MfG Martin
Community-Antworten (3)
09.01.2012 um 09:53 Uhr
Ich kenne Euren Tarif nicht. Aber am ehesten kannst Du Infos bei der Gewerkschaft erhalten, die den Tarif abgeschlossen hat.
Dort müsste es auch ausdrücklich geregelt sein, das man Tage verkauft.
09.01.2012 um 10:23 Uhr
Meine Fragen sind nun:
-Stehen mir nicht eigentlich 30 Tage Urlaub zu? -Ist dieses Urlaub verkaufen überhaupt zulässig und rechtlich? -Kann man an die Mindest-Lohnstufen bei Elektrikern von der CGM ran kommen? -Ist die CGM überhaupt noch zulässig??
- der gesetzliche Grundurlaub sind 4 Wochen = 20, bzw. 24 ArbTage bei 6 Tagewoche
- wenn es tariflich so vereinbart ist, ja
- ? verstehe die Frage nicht
- Die CGM ist natürlich noch zulässig
09.01.2012 um 10:58 Uhr
@DerSiggi.
Ist die CGM überhaupt noch zulässig??
Wenn ich Dich richtig verstehe ist diese Regelung wörtlich Bestandteil Deines Arbeitsvertrages. Damit ist es eigentlich irellevant ob irgendein TV eine derartige Regelung enthält! Wichtig ist allein das Du diese Regelung unterschrieben hast. Das der Vertrag auf den TV verweist bedeutet nur das die dort niedergelegten Regelungen wörtlich Bestandteil des Vertrages werden. u.U. ist eine derartige Regelung sogar dann zulässig wenn der TV auf den verwiesen wird nur deshalb unwirksam wird weil der abschließende Tarifpartner nicht tariffähig wäre bzw- würde.
Ist dieses Urlaub verkaufen überhaupt zulässig und rechtlich?
Die Regelung als solche ist nicht intransparent und auf den ersten Blick auch nicht unverhältnismäßig. Da der gesetzliche Mindesturlaub nach BUrlG unangetastet bleibt ist sie auch nicht rechtswidrig... Insofern: Ja, ich würde diese Regelung als zulässig ansehen.
Stehen mir nicht eigentlich 30 Tage Urlaub zu?
Nein, natürlich nur 27, denn mehr hast Du mit Deinem AG ja nicht vereinbart! Den gesetzlichen Mindesturlaub hat rolfo schon erklärt.
Die Regelung kann gerade im Niedriglohnsektor durchaus aus für AN auch attraktiv sein. Mehr Geld in der Tasche ist da u.U. wichtiger als ein paar zusätzliche freie Tage, und letztlich hat der AN doch selbst die Wahl, wo also ist das Problem?
EDIT: Ich habe entweder Deinen Nachsatz mit den anderen TV übersehen oder Du hast editiert.... Falls natürlich ein anderer TV auf das Arbeitsverhältnis anwendbar wäre, also ECHTE Tarifbindung existiert, was wiederum heißt: Dein AG ist Mitglied in dem Verband der DIESE TV abgeschlossen hat und DU bist Mitglied der Gewerkschaft die diese TV abgeschlossen hat, DANN gelten natürlich diese TV Kraft Tarifbindung und Dein Arbeitsvertrag kann nicht zum Nachteil abweichen. Wenn also diese TV tatsächlich so gelten und 30 Tage Urlaub vorsehen UND auch nicht eine derartige Abweichung ausdrücklich zulassen, dann
- hast Du Anspruch auf 30 Tage Urlaub,
- ist die Regelung unzulässig. Aber NUR dann. Das ein derartiger TV existiert nutzt Dir nichts wenn enweder Dein AG oder DU nicht im jeweiligen Verband ist. In diesem Falle würde Dein AV gelten.
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