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Zulagen/ BR-Arbeit schutzwürdige Arbeitszeit?

F
Frodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, wie können wir hiermit umgehen? Ein Kollege aus unserem Gremium ist im Schichtdienst. Der Dienstregler hat ihn, wegen unserer Sitzung zuvor, aus der Nachtschicht herausgenommen, mit der Begründung, auch die BR-Arbeit sei eine schutzwürdige Arbeitszeit und somit kann er die Übergangszeit von 11 Std. nicht einhalten. Ist denn unserer Ehrenamtliche Betriebsratszeit eine "schutzwürdige Arbeitszeit" ? Wir meinen auch die Zulagen stehen ihm zu, denn es heißt ja, durch unserer BR-Arbeit dürfen uns keine Nachteile entstehen. Wir sind uns auch nicht ganz einig darüber, welche Zulagen wir überhaupt abrechnen können! Wenn es für unterschiedliche Arbeiten Zulagen gibt und wir aber BR-Arbeit verrichten, steht ihm die Zulagen doch auch zu! Er hat einen geregelten Dienstplan mit 3 Schichten und wenn unsere Sitzungen geplant werden dann können wir keine Rücksicht auf die Einteilung nehmen, oder sollten wir? Jedenfalls hat er sich gewaltig über die Reaktion des Dienstreglers geärgert! Gruß Frodo

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

01.02.2015 um 10:24 Uhr

Ich finde es positiv, dass der Dienstplanersteller so handelt. Gleichwohl BR-Arbeit ist ein Ehrenamt und nicht Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.

Die Bezahlung ist ein anderes Ding. Auf dem Lohnzettel hat es unter dem Strich so auszusehen, als hättet Ihr gearbeitet - hätte die BR-Arbeit gar nicht stattgefunden.

Das heißt, der AG muss Ausgleichszahlungen vornehmen. Wie dies am Besten zu erfolgen hat, müsst Ihr mit dem AG besprechen; es sollen eben keine Vor- oder Nachteile entstehen.

Und ärgert Euch nicht über den Dienstregeler. Freut Euch, dass er Euch ermöglicht , ungehindert BR-Arbeit zu leisten.

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