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Muss AG den BR im Rahmen einer Umgruppierung auch über freiwillige Zulagen informieren?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

muss der AG bei der Anhörung wegen einer personellen Maßnahme über alle Lohnbestandteile informieren? Der Fall: ein Mitarbeiter wurde betrieblich weiterqualifiziert und führt jetzt andere Tätigkeiten aus. Der Arbeitgeber will ihn höher eingruppieren und schickt dem BR eine Anhörung. Dort informiert er den BR über die HÖhe der alten sowie der neuen Eingruppierung. Bei der letzten Lohneinsicht hat der BR festgestellt, dass der Kollege eine nicht unerhebliche freiwillige Zulage erhält. In der Anhörung wegen der Höhergruppierung wird nichts darüber gesagt, ob es weiterhin eine freiwillige Zulage geben soll oder nicht. Bei der letzten Lohneinsicht hat der BR ebenfalls festgestellt, dass bei einem vergleichbaren Fall die freiwillige Zulage eines Kollegen mit der Höhergruppierung vollständig abgeschmolzen wurde. Muss der AG den BR in der Anhörung wegen der Umgruppierung auch über eine evtl. freiwillige Zulage informieren?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

20.12.2012 um 10:27 Uhr

Grundsätzlich erst einmal nein. Bei einer Höhergruppierung spielt das tatsächliche Entgelt keine Rolle.

Ich würde dennoch nachfragen, da der AG ja auch alle Auswirkungen der personellen Maßnahme darlegen muss. Insbesondere käme ja hier die Mißachtung des Betriebsrats bei der Mitbestimmung bei den Verteilungsgrundsätzen außertariflicher Zulagen (§ 87 Abs. 1 Nr 10+11 BetrVG) ins Spiel.

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