Rückwirkende Mitbestimmung
Guten Nabend zusammen,
wir gründen in unserm Unternehmen erstmals ein Betriebsrat. Der Wahlvorstand hat seine Arbeiten aufgenommen, Wahlausschreiben ist seit dem heutigen Tag auch raus. Die Betriebsratswahl finden am 18.09.2017 statt.
Jetzt hat der Arbeitgeber verkündet das er ab dem 11.09.2017 von Tagesschicht auf Vollkonti Schicht wechseln will. Die Stimmung in der entsprechenden Abteilung ist nartürlich schlecht.
Meine Frage:
Ist die Einführung der Schichtarbeit rückwirkend Mitbestimmungspflichtig da die Betriebsratswahl eine Woche später stattfinden wird und der Arbeitgeber darüber informiert war?
MfG
Stefan A
Community-Antworten (3)
01.08.2017 um 00:26 Uhr
Nö. Aber nachdem ihr den Betriebsrat gegründet habt, seid ihr in der vollen Mitbestimmung. Hier könnt ihr das Initiativrecht ergreifen und mit eurem Arbeitgeber dann über die Arbeitszeit verhandeln
01.08.2017 um 08:33 Uhr
Ihr geht von Tagschicht auf Vollkonti (7 Tage à 3 Schichten)???? Wo bekommt ihr das Personal her??? Halte ich für eine Drohung! Erst einmal muss die Genehmigung des RP (in NRW auf jedenfall) zum Vollkonti vorliegen! Das ist auch nicht mal so eben gemacht!
01.08.2017 um 10:26 Uhr
Ich halte es mit Antwort 1. Wenn ihr gewählt seid, könnt ihr im Zuge der Mitbestimmung eine Arbeitszeitregelung fordern, die der AG mit euch verhandeln muss.
Sehen denn die Arbeitsverträge überhaupt den Schichtdienst vor?
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