wir gründen in unserm Unternehmen erstmals ein Betriebsrat. Der Wahlvorstand hat seine Arbeiten aufgenommen, Wahlausschreiben ist seit dem heutigen Tag auch raus. Die Betriebsratswahl finden am 18.09.2017 statt.
Jetzt hat der Arbeitgeber verkündet das er ab dem 11.09.2017 von Tagesschicht auf Vollkonti Schicht wechseln will. Die Stimmung in der entsprechenden Abteilung ist nartürlich schlecht.
Meine Frage:
Ist die Einführung der Schichtarbeit rückwirkend Mitbestimmungspflichtig da die Betriebsratswahl eine Woche später stattfinden wird und der Arbeitgeber darüber informiert war?
MfG
Stefan A
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