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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufhebungsvertrag oder rückwirkende Kündigung?

C
calida
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Eines unserer BR Mitglieder möchte eine neue Arbeitsstelle antreten, kann aber leider die Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht einhalten da er die Stelle so schnell wie möglich antreten will. Jetzt soll er eine rückwirkende Kündigung schreiben. Er möchte aber einen Aufhebungsvertrag machen. Kann der jetzige AG auf eine rückwirkende Kündigung bestehen? Bei allen anderen AN die nicht im BR sitzen ist ein Aufhebungsvertrag nie ein Problem gewesen. Da brauchte keiner rückwirkend kündigen.

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

21.11.2007 um 14:49 Uhr

Hallo calida Ist doch gut dass der jetzige Arbeitgeber dem AN entgegenkommt. Der Arbeitgeber könnte rechtens auf Vertragserfüllung und Einhaltung der Kündungsfrist bestehen.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine individuelle freiwillige Einzelvereinbarung für beide Seiten und kein Muß es sieht nach BR Benachteiligung aus, jedoch ist dies belegbar ? Einfach mal dei Gründe hinterfragen ?

B
Bonita

21.11.2007 um 17:33 Uhr

Was ist den der Vorteil von dem Aufhebungsvertrag? Werden darin noch irgendwelche Vergünstigungen (Weihnachtsgeld, Prämie...) geregelt? Ansonsten ist doch das wichtigste, dass der Kollege aus seinem alten Arbeitsvertrag rauskommt und die neue Stelle antreten kann, oder?

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