Eines unserer BR Mitglieder möchte eine neue Arbeitsstelle antreten, kann aber leider die Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht einhalten da er die Stelle so schnell wie möglich antreten will. Jetzt soll er eine rückwirkende Kündigung schreiben. Er möchte aber einen Aufhebungsvertrag machen. Kann der jetzige AG auf eine rückwirkende Kündigung bestehen? Bei allen anderen AN die nicht im BR sitzen ist ein Aufhebungsvertrag nie ein Problem gewesen. Da brauchte keiner rückwirkend kündigen.
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Arbeitsrecht Teil 3
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