Erstellt am 09.06.2017 um 15:06 Uhr von Pjöööng
Das ist alles etwas wirr.
Meines Erachtens sollte man folgendermaßen prüfen:
- Wo hat der Kollege seinen ständigen Arbeitsplatz?
- Wann war er außerhalb seines Arbeitsplatzes beschäftigt?
- Waren dies (mitbestimmungspflichtige) Versetzungen im Sinne des BetrVG?
Sofern die dritte Frage mit "ja" zu beantworten ist, kann man überlegen, ob man die Faust in der Tasche ballt, den Arbeitgeber vor Gericht zerrt oder einfach nachträglich zustimmt.
Erstellt am 09.06.2017 um 17:19 Uhr von gironimo
Wenn die Informationen bei der Anhörung im § 99 BetrVG nicht "umfassend" genug sind, dass sich der BR ein abschließendes Bild von der Situation machen kann, hilft nur eins - nachfragen; erörtere doch Deine Bedenken mit dem AG.