Hallo, wir sind eine GmbH mit 4 Häusern. Ein Kollege, er ist Festangestellt in Haus 1 und steht dort auch auf dem Dienstplan, macht eine Zusatzausbildung/Studium und muss deshalb ,im Rahmen seiner Ausbildung, in einem Fachgebiet in Haus 2 hospitieren. Um sein Studium erfolgreich abzuschließen muss er noch ein halbes Jahr in dem Fachgebiet arbeiten in dem er studiert hat. In den letzten 4 Monaten hat er 12 Tage in Haus 2 hospitert, 12 Tage in Haus 1 auf seiner Station ganz normale Dienste gemacht. Der Rest war Studium und Fortbildung. Wir bekamen nun für diesen Kollegen,eine Rückwirkende Versetzungsverfügung für die Fachstation in Haus 2. Der (inoffizielle Grund) damit er schneller die 6 Pflichtmonate zum Abschluss seines Studiums zusammen hat, um dann wieder in Haus 1, eine Fachabteilung zu Leiten. Ich persönlich habe ein ungutes Gefühl dieser rückwirkenden Versetzung zuzustimmen. Erstens, weil er in Haus 1 angestellt, auf dem Dienstplan steht und auch dort gearbeitet hat. Zweitens bezweifle ich dass mit den 6 Monaten arbeiten, in dem spez. Fachgebiet um das Studium abzuschließen, eine Hospitation gemeint ist. Drittens ist eine rückwirkende Versetzung in Haus 2 überhaupt zulässig, wenn der ofizielle Einsatzort, laut Dienstplan, im Haus 1 ist. Bitte um Rat.
Gertrud