Erstellt am 18.03.2021 um 14:49 Uhr von Kjarrigan
Ich würde ja gerne helfen - verstehe aber den Sachverhalt nicht so ganz.
Es gab da einen Vollzeit MA - der hat sein AZ auf halbe Vollzeit reduziert und ihm wurde trotzdem für 6 Monate das volle Gehalt gezahlt. Und jetzt möchte der AG die Überzahlung zurück - so korrekt?
wenn ja - wofür möchte der AG jetzt vom AG eine rückwirkende Zustimmung? Wo ist Mitbestimmungspflichte Teil? Ist weder eine Umgruppierung noch eine Versetzung.
Aber vielleicht habe ich es falsch verstanden.
Erstellt am 18.03.2021 um 15:03 Uhr von celestro
"Es gab da einen Vollzeit MA - der hat sein AZ auf halbe Vollzeit reduziert und ihm wurde trotzdem für 6 Monate das volle Gehalt gezahlt. Und jetzt möchte der AG die Überzahlung zurück - so korrekt?"
würde ich auch so verstehen. Und wenn ein AG zuviel Geld bezahlt:
https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/entgelt-lohn-gehalt/zuviel-gehalt-muss-ich-das-melden/
Erstellt am 18.03.2021 um 15:08 Uhr von Klaus_BR
Ja, der Kollege war länger weg und kam dann wieder zurück. Arbeitete aber nur 50 %, das hat nur die zuständige übergeordnete Abteilung nicht mitbekommen. Und jetzt sollen wir zur Stundenreduzierung rückwirkend unsere Zustimmung geben.
Danke für die bisherigen Antworten!
Erstellt am 18.03.2021 um 15:11 Uhr von celestro
Würde dem AG mitteilen, das man zwar ab jetzt zustimmen kann, aber nicht rückwirkend.
Erstellt am 18.03.2021 um 15:15 Uhr von Klaus_BR
@celestro: so ähnlich sehen wir es auch. Danke.
Erstellt am 18.03.2021 um 15:36 Uhr von Kjarrigan
"Würde dem AG mitteilen, das man zwar ab jetzt zustimmen kann, aber nicht rückwirkend. "
Und welche Relevanz soll das haben?
Eine Stundenreduzierung bedarf keiner Zustimmung des BR.
"Arbeitete aber nur 50 %"
Warum? Wunsch auf Teilzeit des MA?
Der MA wird das Geld zurückzahlen müssen. Frage ist nur gibt es Ausschluss fristen im Vertrag oder TV (z.B: 3 Monate) und ob der MA das aufgrund Pfändungsfreigrenzen in Raten zahlen darf.
Der Ma muss doch germerkt haben, dass er trotz Halbtagsstelle volle Gehalt bekommt?
Erstellt am 18.03.2021 um 16:54 Uhr von Dummerhund
@ Kjarrigan
Ist dies tatsächlich immer so? Es gibt genug Beispiele bei vollem Lohnausgleich. Wenn hier nicht mal der AG davon wusste und auch dem BR gegenüber nichts kommuniziert wurde (hier Informationsrechte) und keine schriftliche Vereinbarung vor liegt.....
Den Rest überlasse ich mal der Phantasie.
Erstellt am 18.03.2021 um 17:26 Uhr von celestro
"Und welche Relevanz soll das haben? Eine Stundenreduzierung bedarf keiner Zustimmung des BR."
Der AG möchte eine Zustimmung. Bei uns nicken wir diese Reduzierungen auch immer ab. Müssten wir nicht ... machen wir aber. ;-)
Erstellt am 18.03.2021 um 18:26 Uhr von ganther
hat aber trotzdem rechtlich keine Relevanz, oder?
Erstellt am 18.03.2021 um 20:06 Uhr von Dummerhund
Wie celestro schon schreibt: Kann man machen, muss man aber nicht.
In der Situation bei dem Fragesteller würde ich aber mit dem Verweis, das man damals nicht Informiert wurde und auch nach 6 Monaten nicht über Vertragsmodalitäten abstimmen kann, die Abstimmung auch tatsächlich verweigern. Dann sieht man doch wie der AG weiter reagiert. Aber hier dem AG zu zustimmen dem AN nachträglich an den Geldbeutel zu gehen, dafür sollte sich der BR nicht hergeben. Wenn wirklich alles legitim gelaufen ist, wird der AG auch ohne BR an des AN Geldbeutel kommen