Rückwirkende Zustimmung? Genehmigung?
Hallo, vorab schon mal Danke für Eure Antworten. Was bleibt denn noch, wenn wir nicht kollegial und politisch arbeiten? Also, Dank an Euch!
Zur Frage: Unser AG hat eine rückwirkende Zustimmung zu einer AZ-Reduzierung beantragt. Der AG selbst hat das in seiner Größe auch nicht mitbekommen. Auf jeden Fall wurde jetzt ein halbes Jahr das ganze Gehalt für die Hälfte der Arbeit gezahlt. Wir finden das natürlich komisch, haben aber nix gegen den Kollegen. Hat das schon mal Jemand gehabt? Rückwirkende Zustimmung geht nicht, oder? Genehmigung? Gibt es da zitierfähige Gesetze?
Community-Antworten (10)
18.03.2021 um 15:49 Uhr
Ich würde ja gerne helfen - verstehe aber den Sachverhalt nicht so ganz.
Es gab da einen Vollzeit MA - der hat sein AZ auf halbe Vollzeit reduziert und ihm wurde trotzdem für 6 Monate das volle Gehalt gezahlt. Und jetzt möchte der AG die Überzahlung zurück - so korrekt?
wenn ja - wofür möchte der AG jetzt vom AG eine rückwirkende Zustimmung? Wo ist Mitbestimmungspflichte Teil? Ist weder eine Umgruppierung noch eine Versetzung.
Aber vielleicht habe ich es falsch verstanden.
18.03.2021 um 16:03 Uhr
"Es gab da einen Vollzeit MA - der hat sein AZ auf halbe Vollzeit reduziert und ihm wurde trotzdem für 6 Monate das volle Gehalt gezahlt. Und jetzt möchte der AG die Überzahlung zurück - so korrekt?"
würde ich auch so verstehen. Und wenn ein AG zuviel Geld bezahlt:
https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/entgelt-lohn-gehalt/zuviel-gehalt-muss-ich-das-melden/
18.03.2021 um 16:08 Uhr
Ja, der Kollege war länger weg und kam dann wieder zurück. Arbeitete aber nur 50 %, das hat nur die zuständige übergeordnete Abteilung nicht mitbekommen. Und jetzt sollen wir zur Stundenreduzierung rückwirkend unsere Zustimmung geben.
Danke für die bisherigen Antworten!
18.03.2021 um 16:11 Uhr
Würde dem AG mitteilen, das man zwar ab jetzt zustimmen kann, aber nicht rückwirkend.
18.03.2021 um 16:15 Uhr
@celestro: so ähnlich sehen wir es auch. Danke.
18.03.2021 um 16:36 Uhr
"Würde dem AG mitteilen, das man zwar ab jetzt zustimmen kann, aber nicht rückwirkend. "
Und welche Relevanz soll das haben? Eine Stundenreduzierung bedarf keiner Zustimmung des BR.
"Arbeitete aber nur 50 %" Warum? Wunsch auf Teilzeit des MA?
Der MA wird das Geld zurückzahlen müssen. Frage ist nur gibt es Ausschluss fristen im Vertrag oder TV (z.B: 3 Monate) und ob der MA das aufgrund Pfändungsfreigrenzen in Raten zahlen darf. Der Ma muss doch germerkt haben, dass er trotz Halbtagsstelle volle Gehalt bekommt?
18.03.2021 um 17:54 Uhr
@ Kjarrigan Ist dies tatsächlich immer so? Es gibt genug Beispiele bei vollem Lohnausgleich. Wenn hier nicht mal der AG davon wusste und auch dem BR gegenüber nichts kommuniziert wurde (hier Informationsrechte) und keine schriftliche Vereinbarung vor liegt..... Den Rest überlasse ich mal der Phantasie.
18.03.2021 um 18:26 Uhr
"Und welche Relevanz soll das haben? Eine Stundenreduzierung bedarf keiner Zustimmung des BR."
Der AG möchte eine Zustimmung. Bei uns nicken wir diese Reduzierungen auch immer ab. Müssten wir nicht ... machen wir aber. ;-)
18.03.2021 um 19:26 Uhr
hat aber trotzdem rechtlich keine Relevanz, oder?
18.03.2021 um 21:06 Uhr
Wie celestro schon schreibt: Kann man machen, muss man aber nicht. In der Situation bei dem Fragesteller würde ich aber mit dem Verweis, das man damals nicht Informiert wurde und auch nach 6 Monaten nicht über Vertragsmodalitäten abstimmen kann, die Abstimmung auch tatsächlich verweigern. Dann sieht man doch wie der AG weiter reagiert. Aber hier dem AG zu zustimmen dem AN nachträglich an den Geldbeutel zu gehen, dafür sollte sich der BR nicht hergeben. Wenn wirklich alles legitim gelaufen ist, wird der AG auch ohne BR an des AN Geldbeutel kommen
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