Nachträgliche Mitbestimmung - Habt Ihr ein Erfolgsrezept?
Liebe Kollegen, bei uns kommt es sehr oft vor, dass díe Mitbestimmung des BR erst nachträglich erfolgen soll. Die Personal-Abt. gibt z.B. rückwirkende Umgruppierungen oder Einstellungen, die schon erfolgt sind, erst im Nachhinein zur Mitbestimmung - oder besser gesagt, zum nachträglichen Abnicken - an den BR. Und wenn der BR das rückwirkende Absegnen ablehnt, wird den betreffenden Mitarbeitern durch die Personal-Abt. ins Gesicht gesagt, dass der BR schuld ist, weil er die Maßnahme verhindert hat. Wir haben der GF schon mehrmals schriftlich mitgeteilt, dass rückwirkende Zustimmungen nicht im Sinne der Mitbestimmung lt. BetrVG sind und das wir die Unterlagen rechtzeitig (spätestens 7 Tage vor dem Ereignis) und vollständig, sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erwarten. Wir dachten, die Personal-Abt. zum korrekten Handeln erziehen zu können, aber gestern hatten wir wieder ein Gespräch: ... generell nachträgliche Zustimmung erwartet ... man muß den Mitarbeitern sagen, dass der BR Maßnahmen blockiert ... Wir werden heute wieder ein (Wortlaut der GF:) "böses Schreiben schreiben". Aber auch das wird wieder, wie unsere gesamte BR-Arbeit, ignoriert werden. Habt Ihr ein Erfolgsrezept? Viele Grüße Uwe
Community-Antworten (3)
08.10.2008 um 12:15 Uhr
Hallo Uwe, in diesen konkreten Fall ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einreichen, holt Euch Hilfe bei der GEW oder Rechtsanwalt.
08.10.2008 um 13:33 Uhr
Böse hin oder her, aber das BetrVG definiert ja die Ablehnungsgründe. Im Endeffekt übt ihr ja keine Mitbestimmung aus, da ja die Maßnahme bereits getroffen wird.
Angesetzt werden muß hier nicht in der Erziehung, sondern in der Durchsetzung Eurer Mitbestimmung.
Der 99er besagt ja auch ganz klar, das der AG "VOR" ...
08.10.2008 um 13:47 Uhr
@Uwe wie schon von pit47 geschrieben unter §23 Abs. 3 Beschlußvervahren einleiten. Und da ihr ja bestimmt ein Schaukasten besitzt öffentlichkeitsarbeit Betreiben.
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