Liebe Kollegen,
bei uns kommt es sehr oft vor, dass díe Mitbestimmung des BR erst nachträglich erfolgen soll.
Die Personal-Abt. gibt z.B. rückwirkende Umgruppierungen oder Einstellungen, die schon erfolgt sind, erst im Nachhinein zur Mitbestimmung - oder besser gesagt, zum nachträglichen Abnicken - an den BR.
Und wenn der BR das rückwirkende Absegnen ablehnt, wird den betreffenden Mitarbeitern durch die Personal-Abt. ins Gesicht gesagt, dass der BR schuld ist, weil er die Maßnahme verhindert hat.
Wir haben der GF schon mehrmals schriftlich mitgeteilt, dass rückwirkende Zustimmungen nicht im Sinne der Mitbestimmung lt. BetrVG sind und das wir die Unterlagen rechtzeitig (spätestens 7 Tage vor dem Ereignis) und vollständig, sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erwarten.
Wir dachten, die Personal-Abt. zum korrekten Handeln erziehen zu können, aber gestern hatten wir wieder ein Gespräch: ... generell nachträgliche Zustimmung erwartet ... man muß den Mitarbeitern sagen, dass der BR Maßnahmen blockiert ...
Wir werden heute wieder ein (Wortlaut der GF:) "böses Schreiben schreiben".
Aber auch das wird wieder, wie unsere gesamte BR-Arbeit, ignoriert werden.
Habt Ihr ein Erfolgsrezept?
Viele Grüße
Uwe