Erstellt am 27.07.2017 um 15:22 Uhr von Vivaldi
Der AG hat dem BR Auskunft über die Eingruppierung der MA zu geben - wer ist in Eurem Gremium zuständig? Das würde ich dem AG mitteilen. (siehe § 99 Abs.1 BetrVG)
Erstellt am 27.07.2017 um 15:32 Uhr von moreno
Wenn der Stellvertreter zum Personalchef geht und sagt er will die Lohngruppe von Kollege X sehen, gebe ich dem Personalchef recht, dass er nein sagt!
Erstellt am 27.07.2017 um 15:58 Uhr von gironimo
Schau doch mal in den § 80 Abs. 2 BetrVG. Da wird zwar ein wenig eingeschränkt, wer in die Listen sehen darf (aber der BRV bzw. sein Stellvertreter gehören ja dem Betriebsausschuss an).
Die Informationen, die auf diese Weise gewonnen werden, stehen dann allen Betriebsräten im Gremium zu (und die wissen hoffentlich, wie man diskret damit umgeht).
Erstellt am 27.07.2017 um 16:43 Uhr von celestro
"(aber der BRV bzw. sein Stellvertreter gehören ja dem Betriebsausschuss an)."
Stimmt, aber genau das ist das "Problem". Denn der Stellvertreter ist zwar im BA, aber der BA ist nicht der Stellvertreter. Wenn der StBRV im Rahmen des BA Einsicht in die Gehaltslisten nehmen will, wird der AG da nichts machen können. Als einzelnes BRM sehe ich aber nicht, wieso der AG dem StBRV die Einsicht gewähren müßte.
Erstellt am 27.07.2017 um 21:53 Uhr von gironimo
Da hast du im Prinzip recht. Aber vielleicht nimmt der Kollege den Ausschuss mit; oder es ist nur ein 5er- BR ohne Betriebsausschuss.
Erstellt am 27.07.2017 um 22:02 Uhr von celestro
"oder es ist nur ein 5er- BR ohne Betriebsausschuss."
selbst dann könnte der Herr / die Dame nicht einfach los laufen und auf Infos bestehen.
"Hat der Stellverzretende BR Vorsitzende das Recht die Lohngruppe von Kollegen zu erfahren."
Wenn die MA die Info dem StBRV freiwillig geben, auf jeden Fall. :-DDDD
Erstellt am 28.07.2017 um 23:27 Uhr von Challenger
Musterschreiben des Bundverlag :
Schreiben an den Arbeitgeber, in dem um Einsichtnahme in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter gebeten wird
Der Betriebsrat der XY-GmbH Ort, Datum
An die
Geschäftsleitung der XY-GmbH
Im Hause
Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am . . . . . . . . . beschlossen, dass der Betriebsratsvorsitzende , Herr .... gemäß §80 Abs.1,Nr.1 + Abs.2 BetrVG Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten (inklusive sämtlicher Zulagen) aller Arbeitnehmer des Betriebs nehmen wird.
Das Einblicksrecht möchten wir am . . . . . . . . . . . . wahrnehmen.
Der Betriebsrat wird dieses Recht zum einen zur Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG – insbesondere des Gleichbehandlungsgrundsat-zes – wahrnehmen, zum anderen, weil in den vergangenen Tarifrunden wiederholt mit einer Anrechnung der tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhung gedroht wurde. Dies kann den Betriebsfrieden nachhaltig stören und die Motivation und unein-geschränkte Leistungsbereitschaft der Belegschaft einschränken.
Da auch Sie an einem reibungslosen Betriebsablauf und einer hohen Zufriedenheit der Belegschaft interessiert sind, sind wir davon überzeugt, dass Sie unserem Antrag auf Einsicht in die Listen entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r)