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Bezahlung unter der zugesicherten Lohngruppe

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Agostinho1
Jan 2018 bearbeitet

Einen guten Tag in die Runde. Bei unserer heutigen Betriebsratssitzung kam ein MA mit einem Problem zu uns. Dieser MA hat in seinem Arbeitsvertrag die Zusicherung einer Lohngruppe schriftlich fixiert. Weiterhin steht dort der zugesicherte Stundenlohn. Dieser ist jedoch um ca. 1 Euro niedriger als der Grundlohn seiner zugesicherten Lohngruppe. In der schriftlichen Mitteilung nach §99 BetrVG des AG an den BR bei Einstellung des MA wurde uns die Lohngruppe mitgeteilt die auch im Arbeitsvertrag zugesichert wurde, jedoch nicht der Stundenlohn.

  1. Frage: Muß dem MA der Grundlohn der zugesicherten Lohngruppe gezahlt werden oder steht der klausalierte Zusatz des Stundenlohnes im Arbeitsvertrag über der Zusicherung der Lohngruppe?
  2. Frage: Ist die Zusatzeintragung des Stundenlohnes überhaupt als rechtsgültige Vertragsklausel anzusehen?
  3. Frage: Ist unsere Zustimmung als BR bei der Einstellung nicht unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen, da uns nicht auch der Zusatz des Stundenlohnes mitgeteilt wurde, und damit nicht rechtsunwirksam?

Vielen Dank für Eure Mithilfe, Agostinho

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Community-Antworten (2)

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packer

14.08.2008 um 12:39 Uhr

moin agostinho,

du hast es hier im grunde sehr einfach. da der arbeitsvertrag die lohngruppe benennt und die anhörung auch so zu verstehen ist, hat der kollege natürlich anrecht auf den entsprechenden lohn der EG. hier spricht man vom günstigkeitsprinzip. ist der (tariflich) gezahlte lohn einer EG höher als der Betrag im Arbeitsvertrag, dann greift hier der tarifvertrag. wenn der lohn im AV höher als die EG ist, dann kann sich der kollege auf den arbeitsvertrag berufen (individualrecht). rechtlichen anspruch hat er auf den tariflohn aber nur wenn der tarifvertrag für allgemeingültig erklärt wurde oder aber er ist mitglied in der zuständigen gewerkschaft. praktisch heisst das: wenn keine einigung zwischen AG und BR (der für die einhaltung der tarifverträge zuständig ist) eintritt, dann müsstet ihr zusammen mit der GEW euren AG auffordern diesen TV einzuhalten und ggf. rechtlich dagegen vorgehen. so dumm wird der AG nicht sein :)

lieben gruß vom packer

A
Agostinho1

14.08.2008 um 17:30 Uhr

Hi Packer! Vielen Dank für den Tip mit dem Günstigkeitsprinzip. Ich habe auch schon im Schoof geblättert und mir das durchgelesen. Ich werde mal schauen wie die GL reagiert. Gruß, Ago.

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