Einen guten Tag in die Runde.
Bei unserer heutigen Betriebsratssitzung kam ein MA mit einem Problem zu uns. Dieser MA hat in seinem Arbeitsvertrag die Zusicherung einer Lohngruppe schriftlich fixiert. Weiterhin steht dort der zugesicherte Stundenlohn. Dieser ist jedoch um ca. 1 Euro niedriger als der Grundlohn seiner zugesicherten Lohngruppe.
In der schriftlichen Mitteilung nach §99 BetrVG des AG an den BR bei Einstellung des MA wurde uns die Lohngruppe mitgeteilt die auch im Arbeitsvertrag zugesichert wurde, jedoch nicht der Stundenlohn.
1. Frage: Muß dem MA der Grundlohn der zugesicherten Lohngruppe gezahlt werden oder steht der klausalierte Zusatz des Stundenlohnes im Arbeitsvertrag über der Zusicherung der Lohngruppe?
2. Frage: Ist die Zusatzeintragung des Stundenlohnes überhaupt als rechtsgültige Vertragsklausel anzusehen?
3. Frage: Ist unsere Zustimmung als BR bei der Einstellung nicht unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen, da uns nicht auch der Zusatz des Stundenlohnes mitgeteilt wurde, und damit nicht rechtsunwirksam?

Vielen Dank für Eure Mithilfe, Agostinho