Lohngruppeneinteilung eines Mitarbeiters
Hallo zusammen, ich bin seit 6 Monaten BR-Mitglied in einen Großhandel,in NRW,der Tarif gebunden ist. Ein Mitarbeiter ist auf mich zu gekommen,weil er sich in seiner Lohngruppeneinteilung benachteiligt fühlt.Er hat bei der Betriebsleitung die bitte geäußert ihn von der Lohngruppe VI (Arbeiten, die ein Spezialkönnen voraussetzen, das entweder durch eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung erreicht wird),in die Lohngruppe VII (Facharbeiten, die ein Können voraussetzen, das durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erreicht wird, oder Arbeiten, deren Ausführung gleichwertige Spezialfähigkeiten und Spezialkenntnisse erfordern, auch wenn sie nicht durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erworben sind),einzugruppieren.Dieses wurde abgelehnt.Der Mitarbeiter ist seit 10 Jahren im Betrieb und führt die Tätigkeit als Fuhrparkdisponent aus.Er ist für die selbständige Planung von täglich ca. 25 Touren.Darüber hinaus für die andere Tätigkeiten, z.B. ordnungsgemäße Überwachung der Lkw (TÜV,Terminvereinbarung,Nachhaltigkeit),zuständig.Außerdem ist er weisungsbefugt.Ich finde es schwierig,die vorgegebenen Eingruppierungen zu definieren.Ich würde mich über Antworten freuen, ob die bestehende Lohngruppe gerechtfertigt ist oder eine Lohngruppe höher.Falls er falsch eingruppiert ist, bitte ich darum mir die Vorgehensweise, als BR mitzuteilen.Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (7)
28.02.2016 um 11:36 Uhr
Wahrscheinlich ist es so, dass man ihm die höhere Gruppe zubilligen müsste. Gibt es denn vergleichbare AN. Da könnte man dann durch Einblick in die Entgeltlisten vergleiche anstellen.
Ansonsten müsst Ihr das ja auch nicht rechtssicher beurteilen. Ihr seit Interessenvertreter des Kollegen. Also sucht Euch die Argumente zusammen, die für eine Umgruppierung sprechen und tragt sie dem AG vor.
Gleichzeitig solltet Ihr dem Kollegen sagen, dass Ihr Euch zwar für ihn einsetzen könnt, aber wenn der AG nicht will, muss er selbst seine Ansprüche ggf. auf dem Rechtsweg einklagen (und dazu die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen). Da ist der BR leider nicht zuständig.
28.02.2016 um 20:55 Uhr
gironimo du beeindruckst mich immer wieder. Ohne zu wissen was genau um welchen TV es sich handelt und was da drin steht, gibst du hier solche Tipps. Respekt! Wo gibt es Deine Glaskugel zu kaufen?
28.02.2016 um 22:39 Uhr
Äh Ganther was hat das denn mit dem Tarif zu tun wenn ein AN meint er ist falsch eingruppiert dann kann er dies doch jederzeit vom Arbeitsgericht überprüfen lassen und was anderes hat Giro doch eigentlich nicht geschrieben.
29.02.2016 um 10:12 Uhr
naja
"Wahrscheinlich ist es so, dass man ihm die höhere Gruppe zubilligen müsste."
29.02.2016 um 11:56 Uhr
Fuhrparkdisponent ist kein Ausbildungsberuf. In der Regel wird sich ein kaufmännischer oder gewerblicher Mitarbeiter mittels Zusatzqualifikationen in diese Tätigkeit einarbeiten müssen.
Jetzt wird man analysieren müssen:
" Arbeiten, die ein Spezialkönnen voraussetzen, das entweder durch eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung erreicht wird"
"Spezialkönnen"? Trifft wohl für die Disponententätigkeit zu.
"abgeschlossene zweijährige Ausbildung" (bezieht sich auf das Spezialkönnen). Ist meines Erachtens nicht notwendig.
"oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung". Tja, jetzt wissen wir nicht, welches die Ausbildungen in der Lohngruppe V sind...
Auf den ersten Blick scheint die Eingruppierung in VI nicht unbedingt falsch zu sein.
Weiterhin wäre zu prüfen, ob die Anforderungen der VII erfüllt sind.
"Facharbeiten, die ein Können voraussetzen, das durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erreicht wird, oder Arbeiten, deren Ausführung gleichwertige Spezialfähigkeiten und Spezialkenntnisse erfordern, auch wenn sie nicht durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erworben sind"
"Facharbeiten"? Das sind Arbeiten, die üblicherweise durch einen Facharbeiter erledigt werden? Ein Facharbeiter hat eine Ausbildung und eine Ausbildungsabschlussprüfung absolviert? Der Disponent ist jedoch kein Ausbildungsberuf...
"Gkeichwertige" Spezialkenntnisse und Spezialfähigkeiten? Da wird man gut argumentieren müssen...
Man könnte das Pferd auch andersherum aufzäumen: Wenn die Stelle heute ausgeschrieben würde, welche Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnisse würde man dann erwarten?
29.02.2016 um 13:00 Uhr
ich würde mich mal bei der Gewerkschaft schlau machen. Bei uns zum Tarifvertrag gibt es z.B. zum TV eine Ausführungsvereinbarung. Diese ist von TV-Parteien gemeinsam erarbeitet worden. Darin sind weitere Anhaltspunkte genannt um den TV besser in diesem Punkt auslegen zu können. So etwas ist sicher eher die Ausnahme. Ich kenne andere TV zu denen gibt es komplette Kommentare, geschrieben von Gewerkschaft bzw. Arbeitgeberverband.
03.03.2016 um 12:38 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten.
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