Hallo zusammen,
ich bin seit 6 Monaten BR-Mitglied in einen Großhandel,in NRW,der Tarif gebunden ist.
Ein Mitarbeiter ist auf mich zu gekommen,weil er sich in seiner Lohngruppeneinteilung benachteiligt fühlt.Er hat bei der Betriebsleitung die bitte geäußert ihn von der Lohngruppe VI (Arbeiten, die ein Spezialkönnen voraussetzen, das entweder durch eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung erreicht wird),in die Lohngruppe VII (Facharbeiten, die ein Können voraussetzen, das durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erreicht wird, oder Arbeiten, deren Ausführung gleichwertige Spezialfähigkeiten und Spezialkenntnisse erfordern, auch wenn sie nicht durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erworben sind),einzugruppieren.Dieses wurde abgelehnt.Der Mitarbeiter ist seit 10 Jahren im Betrieb und führt die Tätigkeit als Fuhrparkdisponent aus.Er ist für die selbständige Planung von täglich ca. 25 Touren.Darüber hinaus für die andere Tätigkeiten, z.B. ordnungsgemäße Überwachung der Lkw (TÜV,Terminvereinbarung,Nachhaltigkeit),zuständig.Außerdem ist er weisungsbefugt.Ich finde es schwierig,die vorgegebenen Eingruppierungen zu definieren.Ich würde mich über Antworten freuen, ob die bestehende Lohngruppe gerechtfertigt ist oder eine Lohngruppe höher.Falls er falsch eingruppiert ist, bitte ich darum mir die Vorgehensweise, als BR mitzuteilen.Vielen Dank im voraus.