Ich habe ein Problem! Ich habe im März meine Tochter bekomme, befinde mich also derzeit in Elternzeit!
Ich habe während meiner Elternzeit im September mein Fernstudium abgeschlossen, das über meinen Arbeitgeber finanziert wurde und auch von ihm gewollt war! Durch das bestande Studfium wäre ich eine Lohngruppe nach oben gestiegen, da ich mich aber noch in Elternzeit befinde, habe ich natürlich noch kein Gehalt erhalten!
Nun ist es so, dass zum 01.01.2021 unser Haustarifvertrag in den Konzerntarifvertrag übergeht und die Mitarbeiter alle neu eingruppiert werden!
Auch für meine Stelle gilt das natürlich, auch wenn ich erst im März wieder da sein werde, werde ich natürlich schon einmal im System umgruppiert!
Nun ist es aber so, dass die Lohnsteigerung zunächst auf 250€ Brutto festgelegt wurde und eine jährliche Steigerung von 50€ bis die Höhe der neuen Eingruppieru g erreicht ist!
Nun mein Problem: Mein AG legt als Berechnungsgrundlage nun meine alte Lohngruppe zu Grunde und nicht die höhere Lohngruppe! Wäre ich nicht in Elternzeit gewesen, hätte ich aber seid September bereits die höhere Lohngruppe bekommen, was bereits etwa 400€ Brutto mehr gewesen wären!
Darf ich "bestraft" werden, weil ich mich in EZ befinde? müsste mein AG nicht die höhere LG für die Berechnung zu Grunde legen, da ich die Voraussetzungen ja vor dem 01.01. erfüllt hatte, also vor dem Wechsel des Tarifvertrages?
Rechtlich bin ich da überfragt und würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen! Vielen Dank im Voraus!
Nicole