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Kann bei einer Innerbetrieblichen Umsetzung ein MA von Lohngruppe 5 auf 2 Herabgestuft werden

B
bauchi
Jan 2018 bearbeitet

Zwei MA aus einer Abt. sollen, weil diese geschlossen wird, in eine andere Abt. versetzt werden. Die MA haben Lohngruppe (5) In der Abt. wo sie arbeiten sollen ist die Lohngruppe (2) Standart Die Personalabt. und der Produktionsleiter haben den Mitarbeitern mitgeteilt das Sie jetzt Rückwirkend zum 1.2 in dieser Abt. sind und auch Lohngruppe 2 bekommen, den Rest (Lohn) zu Lohngruppe (5) wird als Lohnsicherung obendrauf gesetzt, angeblich damit es in der Abt. keine Steitereinen wegen der Lohngruppe gibt.

Hallo, dazu mal zwei Fragen: Ist dies so rechtens Der Betriebsrat hat hierzu keine Informationen bekommen! Darf das sein?

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Community-Antworten (3)

J
Jube

07.03.2007 um 11:15 Uhr

Der BR sollte durchaus informiert werden. Da aber Lohnsicherung gezahlt wird, bedarf es m.E. keiner Änderungskündigung. Die MA haben diesen Anspruch aber hoffentlich schriftlich fixiert!?

P
paula

07.03.2007 um 12:56 Uhr

Auch wenn eine Besitzstandswahrung erfolgt, so handelt es sich doch um eine Umgruppierung => MBR nach § 99 BetrVG

Falls man sich mit dem MA nicht einigen kann würde ich auch eine Änderungskündigung für erforderlich erachten.

B
betriebsratten

07.03.2007 um 13:55 Uhr

Und die Lohnsicherung dynamisch festlegen und festhalten, dass diese unverfallbar ist und nicht mit zukünftigen tariflichen Erhöhungen etc. verrechenbar.

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