Hallo,

gängige Praxis bei uns:

Konnte der Urlaub aus betrieblichen Gründen oder krankheitsbedingt nicht im laufenden Jahr genommen werden gelten folgende Verfallsfristen:

1. Gesetzlicher Mindesturlaub: 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für den der Urlaub gegolten hat.
2. Tariflicher Mehrurlaub: 3 Monate nach Ablauf des Jahres für den der Urlaub gegolten hat.

Ist das so korrekt? Find im Netz irgendwie widersprüchliches.

Grüße