In unserem Unternehmen verfällt laut BV der Urlaub aus dem Vorjahr am 30.09. Circa 21 von 30 Tagen sind Betriebsferien, über den Rest können wir frei verfügen.
Es wird jedoch immer der Urlaub des aktuellen Jahres vom genommenen Urlaub abgebucht. Der Resturlaub aus dem vergangenen Jahr wird nur dann als erstes gebucht, wenn es auf dem Urlaubsantrag explizit gefordert wird. Da dies aber nicht immer berücksichtigt wird, kommt es leider immer wieder dazu, dass Resturlaub einfach verfällt. In unserer automatischen Zeiterfassung ist nicht zu erkennen, ob noch Resturlaub vorhanden ist.
Würde der Resturlaub automatisch von dem festgelegtem Urlaub abgezogen, käme es nie zu einer solchen Situation.
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, welche den Arbeitgeber dazu verpflichtet erst den Resturlaub aus dem System zu buchen?
Freundliche Grüße & vielen Dank für aufschlussreiche Antworten